Hexbachtal :Wann wird das Totholz beseitigt?

Sehr geehrter Herr Dr. Zentgraf,

unter dem 23.1.2016 hatte ich Sie an die Abholung des Totholzes durch den Erwerber erinnert. Die Lagerung durch den Unternehmer sollte doch kein Dauerzustand werden. Demnächst beginnt die Brutphase und dann dürfte eine Abholung unzulässig sein. Im Hochsommer werden wir bei Hitze eine nicht unerhebliche Waldbrandgefahr haben. Daher dürfte jetzt der geeignete Zeitpunkt für eine Abholung und damit für eine Beseitigung des Schandflecks sein.
Ich hoffe, daß ich nunmehr eine Antwort von Ihnen erhalte.
Mit freundlichen Grüßen

Jochen Hartmann

Autor:

Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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