Parken und Abstellen von Anhängern in Wohngebieten
Handlungsbedarf
Das Parken und Abstellen von Anhängern in Wohngebieten hat deutlich zugenommen. Viele Halter wohnen überwiegend nicht dort.
Der Parkdruck hat weiter zugenommen und die Wohnqualität wird erheblich gestört.
Nach der STVO dürfen Anhänger ohne das entsprechende Zugfahrzeug maximal vierzehn Tage abgestellt werden. Ist die Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzten. Versäumt er dies, kann gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 20 EUR drohen.
Das Ordnungsamt wird erst nach Ablauf dieser Frist tätig und vermerkt die Ventilstände. Erst nach weiteren 14 Tagen wird der Halter angeschrieben ( Standzeit jetzt 4 Wochen).
Tipp: Anhänger etwas vorziehen und die nächsten Standzeiten sind gesichert.
Verwaltungsaufwand und Kosten stehen in keinem Verhältnis.
Besondere Vorschriften können übrigens auch gelten, wenn Sie einen Anhänger mit Werbung abstellen wollen. Denn manche Gemeinden werten diese Art des Marketings als Sondernutzung, sodass Sie eine Sondergenehmigung benötigen, wenn Sie einen solchen Anhänger auf Straßen parken.
Das Ordnungsamt hat weitaus wichtigere Aufgaben zu erledigen, als sich damit zu beschäftigen.
Hier besteht m.E. Handlungsbedarf der Politik.
Autor:Joachim Wach aus Mülheim an der Ruhr |
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