Öffentliches Wegerecht oder Niemandsland?
Fußweg am Auberg erhitzt die Gemüter
Bei zahlreichen Bürgern in Saarn und Spaziergängern im Bereich Auberg herrscht eine Gemütslage zwischen Irritation, Unsicherheit und Verärgerung. „Ein jahrzehntelang genutzter Fußweg zwischen Sommerfeld und Voßbeckstraße soll plötzlich nicht mehr begehbar sein?“, wunderte man sich.
Die Empörung war groß, so dass das Thema sogar auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung der zuständigen Bezirksvertretung 3 stand. Die Grünen hatten eine entsprechende Anfrage gestellt. „Mit der Antwort der Verwaltung bin ich nicht zufrieden“, sagt Carsten Voß, stellvertretender Bezirksbürgermeister, im Gespräch mit der Mülheimer Woche. Vieles sei noch „verschwommen“.
Der Kommunalpolitiker der Grünen wurde von aufgebrachten Bürgern informiert, dass auf dem bislang öffentlich genutzten Zugang vom Sommerfeld zum Auberg, entlang des Thyssen Krupp-Geländes, ein Schild „Privatweg. Unbefugten ist das Betreten und Befahren verboten!“ angebracht wurde.
Zügige Klärung erwartet
Auch sei dort, mutmaßlich von einem Privateigentümer, eine Videokamera installiert worden, die möglicherweise Spaziergänger filme, die den Weg benutzten. Die Frage, ob dort ein öffentliches Wegerecht bestehe, soll jetzt zügig geklärt werden, denn in der Sitzung konnte die Verwaltung diese Kernfrage noch nicht beantworten.
Die Videokamera ist inzwischen allerdings abmontiert worden. „Teile des Fußweges sind nach jetzigem Stand offensichtlich Niemandsland“, stellt Voß verwundert fest, was die Irritation bei den Bürgern noch verstärke. Jetzt sollen von Seiten der Stadt Gespräche mit Anliegern und Thyssen Krupp geführt werden, um eine endgültige rechtliche Klärung der Lage herbeizuführen.
Der stellvertretende Bezirksbürgermeister schätzt die Stimmung in der Bezirksvertretung so ein, dass „alle sich weiter eine verbindliche öffentliche Nutzung des Fußweges wünschen. Was jahrzehntelang galt, soll und muss beibehalten werden.“
Autor:Reiner Terhorst aus Duisburg |
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