Energetische Bewertung der Immobilie: Energieausweis ist ab 1. Mai Pflicht

Der Energieausweis, der bisher eher selten vorgelegt wurde, ist ab 1. Mai verpflichtend für Eigentümer von Immobilien. Er soll Aufschluss über die Energiekosten von Haus oder Wohnung geben. | Foto: ehuth_pixelio.de
  • Der Energieausweis, der bisher eher selten vorgelegt wurde, ist ab 1. Mai verpflichtend für Eigentümer von Immobilien. Er soll Aufschluss über die Energiekosten von Haus oder Wohnung geben.
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Die Neuerungen im Rahmen der Energiesparverordnung (EnEv) 2014 treten am 1. Mai in Kraft. Bedeutet: Der Energieausweis, der ein Haus energetisch bewertet, ist ab Donnerstag Pflicht.

Von Lisa Peltzer und Dirk-R. Heuer

„Wie bisher wird es zwei Arten von Ausweisen geben: Den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Vermieter bis zu fünf Wohnungen müssen den Bedarfsausweis vorlegen. Bei Vermietung von mehr als fünf Wohnungen kann der Vermieter zwischen den beiden Varianten wählen“, sagt Andreas H. J. Noje, Geschäftsführer Haus & Grund Mülheim. „Die Vorlagepflicht gilt nur bei Neuvermietung oder Verkauf. Bestandsmieter haben kein Recht auf Einsicht. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit“, so Noje abschließend.

Möchte ein Eigentümer sein Haus nun verkaufen oder vermieten, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, einen entsprechenden Pass vorzulegen. Kann er das nicht, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro, das Vergehen wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Nicht vergessen: Wer Haus oder Wohnung kommerziell anbietet, muss die auf dem Ausweis angegebenen Werte (genauer: Energiekennwert in Kilowattstunden) in der Anzeige direkt mit angeben. Passiert das nicht, drohen auch hier Konsequenzen - in erster Linie für den Eigentümer. Allerdings ist er der Makler ebenfalls angehalten, seinen Kunden darauf aufmerksam zu machen.
Neu sind seit dem 1. Mai auch die Energieeffizienzklassen. Ähnlich wie Elektrogeräte werden künftig auch Immobilien mit den Klassen A+ bis H und Farben von grün bis rot bewertet. Sie sollen auf einen Blick verdeutlichen, wie Haus oder Wohnung energetisch aufgestellt sind. Durchschnittlich sind derzeit die meisten Gebäude mit „E“ bewertet.

Probleme bei der Erstellung können auftreten

Einen Energieausweis würde sich auch gern ein Eigentümer aus Mülheimer ausstellen lassen. Gar nicht so einfach, wie sich schnell herausstellte. Der Mann (Name der Redaktion bekannt) besitzt ein Sechs-Parteien-Haus in Oberhausen. Geheizt wird über Gasetagenheizungen, eine Abrechnung über die Heizkosten bekommt er also gar nicht erst zu sehen, diese geht direkt an seine Mieter. Nun soll der Mülheimer aber Nachweise über die Heizkosten der vergangenen vier Jahre erbringen. „Wie denn?“, fragt sich der Vermieter, der selbst keinerlei Unterlagen vorliegen hat. „Teils sind die Mieter unbekannt verzogen, teils sind sie bereist verstorben, die Erben sind unbekannt.“ Zwar könnte die Energieversorgung Oberhausen (EVO) die Daten in Magdeburg anfragen - allerdings nur mit Genehmigung der Kunden, da hier der Datenschutz greift. Somit fühlt sich der Eigentümer vor eine schier „unmögliche Aufgabe“ gestellt. Seiner Meinung nach hätte er nur zwei Möglichkeiten: Entweder er riskiert ein Bußgeld. „Wahrscheinlich aber werde ich alternativ den Energieausweis beantragen, der auf Grundlage des Energiebedarfs und nicht des -verbrauchs erstellt wird.“ Dieser ist mit 250 bis 750 Euro jedoch deutlich teuerer als der andere mit rund 60 Euro.

MWB eG ist gut auf die Neuerung vorbereitet

Seit gut fünf Jahren vorbereitet ist die Mülheimer Wohnungsbau eG. „Wir haben für alle Immobilien bereits Energieausweise“, erklärt Marc Peters, Abteilungsleiter Wohnen und Bewirtschaften. Das Inkrafttreten der neuen EnEv 2014 sei somit nichts Großes für die Genossenschaft. Einzig ein paar Neuerungen kämen auf das Unternehmen zu, vor allem wenn es um die kommerzielle Vermarktung der Immobilien ginge. Bedeutet: Wer Wohnung oder Haus ab 1. Mai zur Vermietung oder zum Verkauf anbietet, muss die Daten auf dem Energieausweis offen darlegen, sodass sich der potentielle Mieter einen Eindruck von den zu erwartenden Energiekosten machen kann. Ob die Werte Auswirkungen auf die Entscheidung der Interessenten hat, kann Peters jedoch nicht abschätzen. Kritiker der Reform bemängeln, dass der Verbrauchspass eben nur ganz grob Aufschluss über den tatsächlichen Verbrauch gäbe, da er von vielen Faktoren (unter anderem auch Witterung und persönliches Verhalten) anhängig sei. Das sieht auch Noje so. „Die Aussagekraft ist damit nicht sehr groß.“

Die Novellierung des EnEv 2014 hält noch eine weitere Änderung parat: Der Energieverbrauch von Neubauten muss um ein Viertel sinken, die Dämmung des Gebäudes muss um 20 Prozent verbessert werden. Entsprechende Bauvorschriften gelten ab 1. Juni 2016.

Der Energiesparausweis muss folgende Informationen enthalten:
- Angaben zur Art des Energieausweises (nach Bedarf oder Verbrauch)
- Energiekennwert
- Hauptenergieträger Heizung (Gas, Öl, Pellets)
- Baujahr des Hauses
- Energieeffiziensklasse (A+ bis H)

Lokale Experten, die berechtigt sind, einen Energieausweis auszustellen, finden sich auf zum Beispiel nach Postleitzahlen sortiert

Übrigens: Alte Energiesparausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis Ablauf der Zehn-Jahres-Pflicht.

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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