E-Zigarette: Verbot rechtswidrig
Stefan Gottschalk, ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln, ist zufrieden. Die Firma hatte gegen die „Warnung“ des Ministeriums vor E-Zigaretten und den Verbotserlass des Ministeriums geklagt. In einem Eilverfahren stellte das Oberverwaltungsgericht im Münster fest, dass das Verbot rechtswidrig war.
Seit Monaten schwelt der Streit zwischen NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens und den Vertreibern der E-Zigaretten, ob diese Genußmittel oder verschreibungspflichtige Arzneien sind. Damit ist jetzt erst einmal Schluss.
„Die Warnung des Ministeriums vor E-Zigaretten vom 16.12.2011 sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden ist rechtswidrig“, so Gottschalk, dessen Firma die Dampfer und die Liquids in Deutschland herstellt und inzwischen sogar in die USA exportiert.
„Das hätte gar nicht anders sein können“, sagt Reiner Lange vom Mülheimer Smoker-Point an der Aktienstraße. „Es hätte auch der Ministerin klar sein müssen, dass die Rechtsgrundlage mehr als auf tönernen Füßen stand. Offenbar wollte sich die Ministerin auf Kosten anderer produzieren und sich ins Rampenlicht setzen. Dass sie dabei Existenzen bedroht, war ihr offenbar egal“, zeigt er sich immer noch sauer.
Nach der Aufhebung des rechtswidrigen Erlasses, nikotinhaltige Liquids zu verbieten, werden Schadenersatzforderungen laut. Der Verband der eZigaretten prüfe derzeit, so Reiner Lange, ob Schadensersatzklagen gestellt werden können. Der Smoker-Point stelle inzwischen die Höhe der Umsatzeinbußen fest.
Zurückgerudert hat inzwischen auch die Bundesregierung. Nach Angaben des eZiagretten-Verbandes (VdeH) plädiere die Regierung dafür, „dass die geltenden Rechtsvorschriften, die dem Gesundheitsschutz dienen, einheitlich ausgelegt und etwaige Rechtsunsicherheiten vermieden werden“ sollen und verweist in diesem Zusammenhang auf die geplante europäische Einstufung des Produkts. Der VdeH sieht hierin zumindest eine Klarstellung zur richtigen Lesart der Einschätzung des Bundes. Der Vorsitzende Dac Sprengel findet die Auffassung des Verbands bestätigt: „Von einem Verbot der eZigarette konnte nie die Rede sein. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage hat das deutlich gemacht.“
Auch auf Länderebene werde es nicht möglich sein, Verbote auszusprechen, denn: „Zur rechtlich verbindlichen Einstufung der eZigarette sind die Länderregierungen nicht befugt, lediglich zum Gesetzesvollzug.“ Und weiter: „Zumindest bis zum Zeitpunkt einer europäischen Klassifizierung ist der Handel mit eZigaretten nicht verboten und einzelne Länderregierungen sollten endlich aufhören, die Bevölkerung weiterhin zu verunsichern“, so Sprengel.
Alle Dampfer, wie Raucher der Zigaretten genannt werden, könnten die nikotinhaltigen Liquids inzwischen wieder erhalten, bestätigt Reiner Lange vom Smoker-Point. Seine Liquids und eZigaretten seien nicht aus chinesischer, sondern aus europäischer Produktion.
Für Informationen vor Ort ist die Amtsapotheke in Essen zuständig. Janette Kern von der Pressestelle der Stadt Essen erklärt auf MW-Nachfrage, dass „die Verwaltung vorläufig nichts unternehmen wird, weil die Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt unübersichtlich ist. Wir warten ab.“ Die Händler bleiben von Behördenpost verschont - vorerst zumindest.
Autor:Dirk-R. Heuer aus Hilden |
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