Stadtdirektor appelliert an die Vernunft aller Mülheimer / Neue Regeln gelten ab Montag
"Die Krise hat sich zugespitzt!"
Es fühlt sich an wie im Frühjahr. Ab Montag gelten neue Corona-Regeln in NRW. Mit deutlich härteren Kontaktbeschränkungen. Restaurants, Bars und Kneipen müssen schließen und auch der Gang ins Fitnessstudio ist vorerst nicht möglich.
"Wir alle müssen dazu beitragen, dass eine Infektionsausbreitung so unwahrscheinlich wie möglich gemacht wird", unterstreicht Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Dr. Frank Steinfort in seinem aktuellen Videostatement, das auf www1.muelheim-ruhr.de zu sehen ist. Die rasant steigende Anzahl von Neuinfizierten führe gezwungenermaßen zu einem notwendigen Nachschärfen der bisherigen Regeln. Das beinhaltet die neue Corona-Schutzverordnung ab Montag:
Die neuen Kontaktbeschränkungen machen dann den Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur für zwei Haushalte möglich. In jedem Fall sind maximal zehn Menschen erlaubt. Alle privaten Feiern sind untersagt, ebenso alle Veranstaltungen und Versammlungen.
Keine kulturellen Veranstaltungen
Restaurants, Bars und Kneipen müssen wieder schließen. Erlaubt bleibt aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch kulturelle Veranstaltungen sollen nicht mehr stattfinden. Theater, Opern- und Konzerthäuser, Clubs und Diskotheken, öffentliche und private Kultureinrichtungen, Museen, Schlösser und Gedenkstätten, Messen, Kinos (ausgenommen Autokinos), Freizeitparks, Indoorspielplätze und ähnliches, Zoos, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Geöffnet bleiben Spielplätze im Freien (hier herrscht Maskenpflicht), außerdem darf es Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche geben in Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, wenn die Gruppe nicht mehr als zehn Personen umfasst.
Kein Freizeit- und Amateursport
Profisport gibt es erstmal wieder nur noch ohne Zuschauer. Nicht mehr erlaubt ist ab Montag der Freizeit- und Amateursportbetrieb in und auf allen privaten und öffentlichen Sportanlagen. Eine Ausnahme bildet der Individualsport im Freien: allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und das Bewegen von Pferden. Auch Sportangebote von Bildungsträgern fallen aus.
Schließen müssen Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.
Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen der nötige Abstand nicht gewährleistet werden kann, dürfen nicht ausgeführt werden.
Keine Schiffsausflüge
Schule und Kitas sowie der Einzelhandel bleiben weiterhin geöffnet, für Geschäfte soll ab Montag jedoch wieder die Begrenzung von einer Person pro zehn Quadratmeter Fläche gelten.
Die Bürger sollen auf private Reisen und Verwandtenbesuche verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es demnach nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht mehr für touristische. Auch Schiffsausflüge fallen aus.
Autor:Markus Tillmann aus Essen-Kettwig |
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