Politik
DER IRRSINN GEHT WEITER…

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Heute wieder einmal zu beobachten in einem Waldgebiet im Bereich Markenstraße/ Winsterstraße. Auftraggeber dürfte die Stadt Mülheim sein, somit wären Umweltamt, Amt für Baumschutz, Grünflächenamt usw. für diese frevelhafte Aktion in der Verantwortung.

Hier dürfte gleich mehrfach gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen werden:

  • Es handelt sich um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet mit sehr altem Baumbestand.
  • Gefällt werden 200 jährige Buchen (und älter), die keine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen, da sie sich auf einer Waldfläche befinden.
  • Die Schonfrist vom 1. März bis 31. Oktober wird völlig missachtet.

Selbst wenn diese Bäume krank oder abgestorben gewesen sein sollten, so wie man es derzeit bei vielen Arten beobachten kann, haben sie doch einen großen Nutzen für unseren Wald, z.B. dienen sie als Nistmöglichkeit für heimische Wildtiere. Im BNatSchG § 39 Abs. 1 steht, dass es verboten ist, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Viele Arten sind essenziell auf das Vorkommen von Alt- und Totholz angewiesen. Für sie kann das Fehlen dieses elementaren Bioelements lebensbedrohlich sein. Ein solcher Eingriff in die Natur ist ökologisch völlig unsinnig.

Und trotzdem geschieht es immer wieder. In Mülheim scheint die Zeitwende noch nicht angekommen zu sein: Zum Klimaschutz gehört der Schutz von Waldbestand.

Autor:

Ruth Zimmermann aus Mülheim an der Ruhr

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