Grundsteuerreform 2022
Das wird anders
Die Grundsteuer basiert auf vorhandenem Grundbesitz. Sobald man Eigentümer eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land– und Forstwirtschaft ist, wird die Grundsteuer jährlich fällig. Bisher wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. In NRW stammen diese Werte aus dem Jahr 1964.
Klar ist, dass diese Werteberechnung neu veranschlagt werden muss, da die Werte nicht die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks widerspiegeln. So wurden gleichwertige Grundstücke bislang völlig unterschiedlich bewertet.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt und hatte eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Einige Länder haben sich der bundesgesetzlichen Regelung nicht angeschlossen. Nach Auskunft der sbu Sterzenbach & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft „setzt das Land NRW das Bundesmodel um.“ Alle wichtigen Änderungen sind unter https://grundsteuerreform.de/ nachzulesen.
Die sbu Sterzenbach & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz Denkhauser Höfe 162, Mülheim an der Ruhr berät gerne weiter, wenn es ins Detail geht. „Leider liegen aber jetzt noch keine entsprechenden Formulare vor.“ Ab Mai versendet die Finanzverwaltung NRW ein individuelles Infoschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Diese Daten werden für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigt.
Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober müssen die Feststellungserklärungen digital (über ELSTER) beim Finanzamt Mülheim an der Ruhr vorliegen. Für die Einreichung per ELSTER wird ein Benutzerkonto benötigt. Wer eine Einkommenssteuererklärung macht, verfügt bereits über ein solches Benutzerkonto. Andernfalls können Benutzerkonten bereits jetzt unter www.elster.de beantragt werden.
Wie geht es weiter? – Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Das wird sich ab dem 1. Januar 2025 ändern. Dann wird der Grundsteuerwert neu festgelegt.
Ob sich hieraus eine Erhöhung der Grundsteuer ergeben wird, ist abzuwarten.
Autor:Claudia Leyendecker aus Mülheim an der Ruhr |
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