Bürgerbegehren: Stadt legt keine Beschwerde beim OVG ein
Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hauptschule an der Bruchstraße für zulässig erklärt (wir berichteten). Am Dienstagnachmittag teilte Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort mit, dass die Verwaltung nach eingehender Analyse keine Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen möchte. „Wir halten die Erfolgsaussichten für gering, dass das Oberverwaltungsgericht zu einem anderen Urteil kommen würde als das Verwaltungsgericht“, begründet er die Entscheidung. Man sei „kein Prozesshansel,der unbedingt Recht behalten will“. Dass man das Urteil akzeptiere, heiße aber nicht, dass man die Meinung des Gerichtes teile. „Wir bewegen uns im Bereich einer Wertungsfrage. Die Stadt Mülheim ist mit einem Vorverständnis an die Beurteilung gegangen, die dem Gericht fehlt. Wir sind weiterhin der Meinung, dass bei der Formulierung des Bürgerbegehrens beim Bürger der Irrtum entstehen könne, dass die 8,5 Millionen Euro, die mal für die Zukunftsschule etatisiert waren, irgendwo noch vorhanden sind und somit den anderen Schulen nichts vorenthalten wird.“ Diese Gefahr eines Irrtums habe man dem Gericht offenbar nicht deutlich machen können.
Am Mittwoch, 1. Februar, will Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld eine Sondersitzung des Rates einberufen, damit dieser das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hauptschule Bruchstraße für zulässig erklären kann, wie das Urteil des Verwaltungsgerichtes es vorgibt.
Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort betonte: „Auch wenn wir die Meinung des Gerichtes nicht teilen: Unser Ziel ist es nicht, für oder gegen die Hauptschule zu agieren, sondern dafür zu sorgen, dass Texte einwandfrei formuliert sind. Das war hier nicht der Fall.“
Der Rat muss nun eigentlich dem Gerichtsurteil folgen und das Bürgerbegehren für zulässig erklären. Damit tritt eine Sperrung des Beschlusses von Dezember ein, die Schule zu schließen. Die Hauptschule könnte in Folge dessen am 7. und 8. März ganz normal Anmeldungen entgegennehmen.
Aber, darauf verwies Steinfort, man könnte den Eltern keine Sicherheit geben, dass die Schule auf jeden Fall erhalten bleibt. Zum einen könnte eine Ratsmehrheit immer noch die Stadtverwaltung beauftragen, doch Beschwerde beim OVG einzulegen. Zum anderen ist es auch möglich, dass angesichts der ungewissen Zukunft nicht genügend Anmeldungen für die Schule zusammenkommen, sodass die Bezirksregierung die Schließung anordnen kann. Oder die Bürger entscheiden sich gegen die Hauptschule.
Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, dass eine Ratsmehrheit die Zulässigkeit des Begehrens auf der Sondersitzung dennoch nicht beschließen will. „Ich wüsste nicht, dass es Sanktionen gegen einzelne Ratsmitglieder geben kann, die dem Urteil nicht folgen wollen. Will das die Mehrheit des Rates nicht, dann könnte die Aufsichtsbehörde die Zulässigkeit anordnen“, erklärt Steinfort.
Auch eine weitere Alternative wäre möglich, die allerdings ein Einlenken von Gegnern des Bürgerbegehrens voraussetzt: Der Rat schließt sich dem Bürgerbegehren auf der Sondersitzung an, sodass die Schule erhalten bleibt und ein Bürgerentscheid überflüssig wird. Dafür plädieren zum Beispiel die Linken. Somit wäre der Streit beendet und die Kosten eines Bürgerentscheides, der wie eine Kommunalwahl organisiert werden muss, in Höhe von 250.000 Euro eingespart. Damit ist aber in Anbetracht des erbitterten Widerstandes des Vierer-Bündnisses von CDU, Grüne, FDP und MBI nicht zu rechnen.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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