Ungereimtheiten
Brief an Oberbürgermeister Herrn Scholten
Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“
c/o Inge Ketzer, Erich Bocklenberg, Kirsten Grunau
08.11.2018
Herrn
Oberbürgermeister Ulrich Scholten
Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung VHS gemäß Ratsbeschluss 07.12.2017
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Als Verantwortliche für die Durchführung des Bürgerbegehrens wenden wir uns an Sie, weil wir befürchten, dass die gutachterlichen Untersuchungen, die vom Stadtrat am 07.12.2017 zur Klärung der Zukunft der Erwachsenenbildung in unserer Stadt veranlasst wurden, nicht in der Weise von der Verwaltung umgesetzt werden,wie es erforderlich wäre, um die angestrebte angemessene, bürgerfreundliche und fachlich vernünftige Lösung für die Heinrich-Thöne-Volkshochschule zu finden.
Auf unseren Antrag hin haben wir bei der Stadtverwaltung Einblick in das Ausschreibungsverfahren der am 07.12.2017 beschlossenen gutachterlichen Überprüfung mehrerer Varianten einer zukünftigen Unterbringung der VHS genommen. Wir hielten diese Einsichtnahme für notwendig, weil wir die angekündigte öffentliche Ausschreibung vermissten und weil bisher nur durch die Verwaltung in einer Randnotiz im Finanzausschuss mitgeteilt wurde, dass die ursprünglich angekündigten Kosten des zu erstellenden Gutachtens erheblich gemindert worden wären. Die Ursachen für diese Reduzierung wurden jedoch nicht dargelegt.
Mit Erstaunen mussten wir nun feststellen, dass dieBedingungen, die die Grundlage für den damaligen Beschluss des Stadtrates darstellten,
verwaltungsintern revidiertund damit erheblich verändert wurden, und zwar in einem Umfang, der sich auf die Aussagefähigkeit des Gutachtens entscheidend in nachteiliger Weise auswirkt. (Sieheanl. IS-Aktenvermerk vom 17.08.18)
In Vorbereitung des Ratsbeschlusses wurde von der Verwaltung dargelegt,dass eine gründliche Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz erforderlich wäre, um hinreichende Informationen über den Sanierungsaufwand zu bekommen. Es wurden insbesondere Angaben zu den Leistungen gemacht, die im Rahmen der Untersuchung zu erbringen wären. Auf dieser Basis wurde der
Beschluss gefasst. Die geforderten Untersuchungen wurden nun erheblich gekürzt, was sich selbstverständlich besonders auf die Kostenermittlung auswirkt. Es steht nun nicht mehr eine vollständige Substanzuntersuchung und Schadensanalyse im Vordergrund.
Der Schwerpunkt der vergleichenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird nun auf einer Planungsebene vorgenommen, die in großen Teilen auf
Schätzungen und Annahmen beruht.
Kostenberechnungen werden nunmehr durch Kostenschätzungen ersetzt. Kostenschätzungen nach DIN haben einen zulässigen
Toleranzspielraum von +/- 30 % !
Der Rat könnte nunmehr zur Auffassung kommen, derartige Veränderungen seien unerheblich und würden nicht im Widerspruch zur damaligen Beschluss
fassung stehen. Ist das plausibel?
Der Rat müsste dann auch erklären können, wieso er der Auffassung ist, dass ein Gutachten, dass mit rd. 900.000,00 EURO Kosten veranschlagt wurde, nun
plötzlich bei gleich bleibender Qualität unter der Summe von 221.000,00 EURO liegen kann, die eine öffentliche Ausschreibung nicht mehr erforderlich macht.
Der Rat müsste auch begründen können, warum ihm eine genauere Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz - die dazu führen sollte, eine fundierte Aussage zu den Sanierungskosten zu bekommen - trotz damaliger Beschlussfassung nun nicht mehr notwendig erscheint.
Es müsste weiterhin dem Rat auch gleichgültig sein, dass stattdessen der in der Ausschreibung zu erwartenden Sanierungskosten der VHS an der Bergstr nun doch wieder von 12,9 Mio. EURO ausgegangen wird, aber von der Verwaltung in der Öffentlichkeit Kosten von 16 Mio. EURO und mehr ins Gespräch gebracht werden.
Und der Rat müsste eine Erklärung finden, wieso eine angekündigte europaweite offene Ausschreibung von der Verwaltung auf eine freihändige Vergabe einer gutachterlichen Prüfung unter ausgewählten Anbietern reduziert werden darf, ohne dass ihm selbst derartige Änderungen vor
Angebotseinholung mitgeteilt werden.
Wir haben den Eindruck, dass die Verwaltung hier Ratsbeschlüsse aushebelt, ohne dies hinreichend zu kommunizieren und die sich daraus ergebenden Kon
sequenzen dem Rat darzustellen.
Das Amt des Oberbürgermeisters ist unseres Wissens nach der Gemeindeordnung u.a. dazu bestimmt, sicherzustellen, dass durch die Verwaltung die Gemeinderatsbeschlüsse auch entsprechend umgesetzt werden. Dazu gehört natürlich auch, dass revidierte Maßnahmen, von
denen hier die Verwaltung selbst spricht, auch dem Rat vor der Ausschreibung offen gelegt werden müssen.
Ist die Offenlegung in diesem Fall erfolgt? Wie sehen sie die Mitwirkungspflicht des Stadtrates in dieser Angelegenheit?
Das Handeln der Stadtverwaltung verstärkt den Verdacht, dass die tiefgründige Betrachtung der Sanierungsfähigkeit der Heinrich-Thöne-Volkshochsch
ule unbedingt vermieden werden soll.
Das besorgt uns und sehr viele Mülheimer Bürger teilen unsere Sorgen und Bedenken.
Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Ketzer – Erich Bocklenberg - Kirsten Grunau
Autor:Kirsten Grunau aus Mülheim an der Ruhr |
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