Parkdruck in der südöstlichen Innenstadt
Bewohnerparkzone nicht zulässig - alles bleibt beim Alten

In der südöstlichen Innenstadt sind Parkplätze rar. | Foto: PR-Fotografie Köhring
  • In der südöstlichen Innenstadt sind Parkplätze rar.
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Von RuhrText

Eine Bewohnerparkzone wird es in der südöstlichen Innenstadt unterhalb der Innogy-Sporthalle, rund um die Von-Bock-Straße, zwischen Muhrenkamp und Paul-Essers-Straße sowie entlang der Kaiserstraße vorerst nicht geben. Die Stadtverwaltung beruft sich bei der Bewertung auf eine rechtliche Unzulässigkeit auf die Straßenverkehrsordnung und deren Verwaltungsvorschriften. Die Anwohner werden also nach wie vor mit dem erheblichen Parkdruck zurechtkommen und sich tagtäglich einen Parkplatz erkämpfen müssen.

„Das Parken in der Innenstadt ist ein sensibles Thema. Ich habe da vollstes Verständnis für die Anwohner in diesem Gebiet mit alter, enger Bebauung. Mir ist auch klar, dass es weitere Debatten zu dem Thema geben wird und einige Bürger mit Unverständnis reagieren werden, aber rechtlich ist die Einrichtung einer Bewohnerparkzone nicht möglich“, sagt Oberbürgermeister Ulrich Scholten.

Eine Erhebung und Prüfung des Amtes für Verkehrswesen und Tiefbau hat ergeben, dass innerhalb der Grenzen der angedachten Bewohner-Parkzone 1385 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen. Hinzu kommen etwa 653 private Stellplätze und Garagen sowie 233 Sonderstellplätze von Firmen oder öffentlichen Einrichtungen. Innerhalb des Bereichs gibt es mindestens 1677 berechtigte Bewohner, die einen Bewohnerparkausweis erhalten könnten. Gemäß Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs wird ein Schlüssel von 1,6 parkberechtigten Fahrzeugen pro Bewohner verwendet. Der Bedarf läge dann bei 1050 Stellplätzen für die Bewohner. Die Verwaltung kommt somit zu dem Ergebnis, dass innerhalb des Untersuchungsgebietes zu jedem Zeitpunkt noch freie Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen, insbesondere aufgrund der großen Parkplätze an der Südstraße und An den Sportstätten.

„Im Straßenverkehrsrecht gibt es keine explizite Regelung, welche Entfernung zwischen einem Parkplatz und der Wohnung zumutbar ist. Es wird auch nicht zwischen gebührenpflichtig und gebührenfrei unterschieden. Aus den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung lässt sich aber ableiten, dass ein Weg über 1000 Meter nicht mehr zumutbar ist. Es gibt aber auch engere Kriterien und Urteile, in denen die Zumutbarkeit zwischen 400 und 500 Meter liegt. Wir haben schon diese Variante gewählt. Aber auch hier zeigen die Untersuchungsergebnisse, dass in dem betroffenen Gebiet ausreichend Parkraum vorhanden ist“, erklärt Kerstin Kunadt, stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes.

Bezirksvertreter lassen nicht locker

Die Mehrheit der Vertreter des Bezirks I lässt nicht locker und fordert weiterhin ein Bewohnerparken für die südliche Innenstadt nach dem Vorbild in der Altstadt. Bezirksbürgermeister Peter Pickert, Nachfolger von Arnold Fessen, meint: „Es gab immer wieder neue Verzögerungsargumente aus dem Rathaus. Wir treten weiterhin für die Bürger ein.“ Vorab hatte OB Scholten bereits erklärt, dass er einen Beschluss anhalten werde, weil er rechtlich nicht zulässig sei. Vielleicht gibt es aber zumindest noch die Chance auf eine „kleine Lösung“. Die Idee von Jörg Dieter Kampermann (CDU): das Gebiet verkleinern und dadurch neue Bedingungen schaffen. Die Verwaltung hat angekündigt, dass es dann eine neue Prüfung und Bewertung geben werde.

Autor:

Marcus Lemke aus Mülheim an der Ruhr

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