BAMH in Sachen Mauschelei um den neuen Kämmerer - Posten
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat Kommunalaufsicht/ Abt. III
Herrn Abteilungsdirektor
AD Olbrich
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Per Fax : 0211 475 2979
Bitte sofort vorlegen/Eilsache
Mülheim, den 29.11.2016
Verfahren der Bewerbung um die Stelle eines Kämmerers
Sehr geehrter Herr Olbrich,
den Grund für unser Schreiben wollen Sie bitte dem folgenden Sachverhalt entnehmen:
Mit den Aufgaben des Kämmerers in Mülheim an der Ruhr ist zurzeit noch Herr Uwe Bonan betraut, der allerdings eine berufliche Veränderung zum Jahresbeginn vornehmen wird. Daher hat die Stadt Mülheim eine Stellenausschreibung veröffentlicht. Darin wird als Fristablauf für Bewerbungen der 25.11.2016 festgelegt.
Beweis: Stellenausschreibung in Kopie
In Mülheim kursierten seit geraumer Zeit Gerüchte in Bezug auf einen möglichen Nachfolger. Diese Gerüchte wurden von der örtlichen Presse aufgenommen, die daraufhin bei den Ratsfraktionen und der Stadtverwaltung Rücksprache genommen hat. Ausfluß dieser Gespräche war der beigefügte Artikel in der WAZ vom 26.11.2016 mit der Überschrift: “Neuen Kämmerer ausgeguckt?“.
Darin heißt es u.a.:
„Die Spitzen der SPD – und CDU Fraktion haben sich auf einen Kandidaten geeinigt: Es ist Frank Mendack (SPD), der unter OB Dagmar Mühlenfeld die Stadtkanzlei leitete und seit zwei Jahren als Personal – und Kulturdezernent in der Stadt Ratingen arbeitet. Doch laut Büro des Oberbürgermeisters hat er sich bis gestern Nachmittag gar nicht um den Posten beworben.“
Beweis: Artikel der WAZ vom 26.11.2016 in Kopie
In der heutigen Ausgabe der WAZ wird nachgelegt. Jetzt hat sich offenbar nachts der von SPD und CDU befürwortete Mendack doch noch beworben.
Beweis: Artikel der WAZ vom 29.11.2016 in Kopie
Abgesehen davon, daß bereits die Stellenausschreibung erkennbar auf eine Person zugeschnitten ist bei der bloße Verwaltungserfahrung erforderlich erscheint ( das wäre bei Herrn Mendack der Fall ), scheint uns die Verfahrensweise nicht nur unangemessen, sondern auch einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht schon im Vorfeld der am 14./15.12.2016 vorgesehenen Ratsentscheidung bedürftig.
Bereits im Hauptausschuß und im Personalausschuß hatten die Vertreter des BAMH nachgefragt, ob es sich bei der Stellenausschreibung um eine bloße „pro-forma“-Ausschreibung handele. Dieser Vorwurf wurde in den Sitzungen zwar zurückgewiesen, bei einer aktuellen Gesamtschau verdichten sich aber Hinweise.
Für eine Stadt der Größenordnung Mülheims und deren bekannten Probleme erschiene es angezeigt, als Eingangsvoraussetzung ein abgeschlossenes Hochschulstudium, jedenfalls aber eine finanzwissenschaftliche Qualifikation zu verlangen. Darauf hat man in der Ausschreibung verzichtet.
Wir halten das bisherige Verfahren für rechtswidrig. Die beiden größten Ratsfraktionen hatten ausweislich der Presseberichterstattung bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist eine Person ausersehen, die sich überhaupt noch nicht beworben hatte. Ein ergebnisoffenes Verfahren, das auch den Interessen der übrigen Bewerber angemessen wäre, gibt es offenkundig nicht und gab es auch nie. Die Bestätigung des Namens „Mendack“ als eines der Bewerber (der er allerdings zu dem Zeitpunkt noch nicht war) durch die Verwaltung begegnet auch durchgreifenden Bedenken. Die Bekanntgabe und Festlegung vor Ablauf der Bewerbungsfrist sorgte u.U. dafür, daß sich wirklich qualifizierte Bewerber nicht mehr gemeldet haben, weil die Entscheidung bereits im Vorfeld getroffen worden war.
Schließlich ist die Zeit bis zur Ratsentscheidung zu knapp, um in angemessener Weise und strukturiert eine sachgerechte Auswahl unter den nun offiziell acht Bewerbern vorzunehmen. Eine neutrale Sichtung, die eigentlich alle Bewerber verlangen könnten, steht nicht mehr zu erwarten. Die Fraktionen werden kaum die Zeit finden, alle Bewerber kennenzulernen und zu befragen. Damit spricht das gesamte Bewerbungs- und Auswahlverfahren Hohn.
Nach alledem bitten wir um
kurzfristige Überprüfung des Vorgangs vor dem Hintergrund der alsbald anstehenden Ratsentscheidung und ggfs. Beanstandung des Verfahrens. Durch eine Ratsentscheidung würden Fakten geschaffen werden, die nach Aushändigung der Ernennungsurkunde nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten.
Rein vorsorglich regen wir an,
die Stadt Mülheim anzuweisen, in der Ratssitzung am 14./15.12.2016 noch keine Entscheidung über die Besetzung des Amtes eines Kämmerers herbeizuführen, sondern das Ergebnis des kommunalaufsichtsrechtlichen Verfahrens abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Hartmann
Fraktionsvorsitzender
Autor:Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr |
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