BAMH fordert:Gewerbesteuerpool für das Ruhrgebiet jetzt

Der Finanzausschuß fordert den Oberbürgermeister auf,
sich bei der Regierung des Landes NRW dafür einzusetzen, daß für das Ruhrgebiet durch landesgesetzliche Regelung die Möglichkeit der Einrichtung eines Gewerbesteuerpools geprüft wird.

Begründung:
Das Ruhrgebiet wird von Politik und Wirtschaft als einheitliche Region betrachtet. Darauf hat die Bauministerin Ina Scharrenbach in einem Interview mit der WAZ am 29.5.2019 hingewiesen. Konkret hat sie u.a. ausgeführt:
„Die Zusammenarbeit kann verbessert werden. Es ist viel sinnvoller, das Ruhrgebiet als Einheit zu betrachten und weiterzuentwickeln. Die Wirtschaft sieht das Ruhrgebiet bereits als Region. Es ist mehr als die Summe seiner Einzelteile. Die Städte müssen sich besser vernetzen und noch stärker Schwerpunkte bilden.“
Vor diesem Hintergrund rechtfertigt sich das Begehren. Da die einzelnen Beharrungskräfte stark sein werden und Freiwilligkeit nicht zu erwarten sein wird, bedarf es einer landesgesetzlichen Regelung, die natürlich das in Art 28 GG gewährleistete Recht der kommunalen Selbstverwaltung berücksichtigt.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Es gibt Städte in der Region, die ausreichend Gewerbeflächen haben, andere eben nicht. Dafür haben diese Städte möglicherweise andere Vorteile, etwa einen hohen Wohnwert oder ein großes kulturelles Angebot. Zudem würde es der Wirtschaft verunmöglicht, Städte gegeneinander auszuspielen

Autor:

Jochen Hartmann - Stadtverordneter aus Mülheim an der Ruhr

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