BAMH fordert Offenlegung aller Verträge in Sachen Rennverein
BAMH fordert Offenlegung aller Verträge in Sachen Rennverein
Für Irritationen hat der Bericht in der Mülheimer Presse vom 30.8.2017 in Sachen „Zukunft Rennverein“ bei der BAMH – Fraktion geführt. Konkret geht es, so der Fraktionsvorsitzende Jochen Hartmann, um die Behauptung, es gäbe auch im Falle einer Insolvenz eine Bestandsgarantie für den Golfplatz bis 2039. „Der Golfclub ist lediglich Unterpächter des Rennvereins. Folglich teilt dieser Vertrag grundsätzlich das Schicksal des Pachtvertrages zwischen dem Rennverein und der Stadt.“ Sollte also der Rennverein in Insolvenz fallen, dann dürfte nach Auffassung des BAMH auch das Ende des Golfclubs eingeläutet werden. Ein Ende des Rennvereins, der ein Alleinstellungsmerkmal für Mülheim ist, wäre traurig und von der BAMH-Fraktion nicht gewünscht, so Hartmann. Deshalb habe man sich auch sehr frühzeitig mit den Betroffenen zusammengesetzt. Man hoffe, daß man zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werde. Die Presseveröffentlichung gebe nun aber Veranlassung, nach dem Inhalt der Verträge, die die Stadt mit dem Rennverein, dem Golfclub und Gläubigern abgeschlossen hat, zu fragen. Die Fraktion fordere eine rückhaltlose Veröffentlichung aller Vereinbarungen.
Antrag
HauptA
Öffentlich
Rennverein Raffelberg – Offenlegung aller Verträge
Der Hauptausschuß möge beschließen:
Den Mitgliedern des Rates der Stadt werden alle Verträge im Zusammenhang mit dem Rennverein Raffelberg zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, vor allem Vereinbarungen zwischen der Stadt einerseits , dem Rennverein, dem Golfclub und den Gläubigern des Rennvereins andererseits.
Begründung:
Am 30.8.2017 gab es einen großen Bericht in den Mülheimer Zeitungen über die Zukunft des Rennvereins und mögliche Auswirkungen im Falle der Beendigung des Renn – und Trainingsbetriebs. In diesem Zusammenhang wurde behauptet, daß der Golfclub eine Bestandsgarantie bis 2039 besitzen würde. Das ist für die BAMH – Fraktion nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, denn der Golfclub ist lediglich Unterpächter des Rennvereins. Damit würde der Unterpachtvertrag das Schicksal des Pachtvertrages teilen. Nebenabreden sind nicht bekannt. Deshalb ist erforderlich, daß gesamte Vertragsgeflecht einsehen zu können, um die richtigen Schlußfolgerungen treffen zu können.
Jochen Hartmann
Fraktionsvorsitzender
Autor:Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr |
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