Baden in der Ruhr bleibt verboten
Fristen versäumt - Badestelle kommt frühestens 2019
Der Sportausschuss hatte Ende Januar den Mülheimer SportService (MSS) beauftragt, ab der Saison 2018 eine Badestelle am Ruhrstrand an der Mendener Brücke als EG-Badegewässer anzumelden.
Diese Anmeldung muss bis spätestens zum 1. April eines Jahres beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfolgen. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Frist nicht eingehalten werden kann.
„Die dafür erforderliche wasserrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung, die Mitte Februar beantragt wurde, wird bis zu dem Anmeldedatum nicht vorliegen. Außerdem konnten weitere für eine sichere Badestelle erforderlichen Arbeiten, wie das Entfernen der Schüttsteine aus der Ruhr, nicht erfolgen. Auch hierfür bedarf es der Genehmigung der Bezirksregierung und die großen Steine dürfen nur außerhalb der allgemeinen Schutzzeit, also vom 1. Oktober bis 28. Februar entfernt werden“, erläutert die Leiterin des Mülheimer Sportservice, Martina Ellerwald.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit der Politik entschlossen, die Badestelle erst für das Jahr 2019 anzumelden.
Diese Information hatte Martina Ellerwald am Donnerstag, 22. März, dem Naturschutzbeirat übermittelt. Das Thema „Baden in der Ruhr“ wird auch im kommenden Sportausschuss am 19. April auf der Tagesordnung stehen.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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