Aus für historischen Kern?
Auf dem rund 3000 Quadratmeter großen Grundstück „hinter der Mauer“ im Saarner Dorfkern sollen drei Mehrfamilienhäuser entstehen. Noch fehlt die Genehmigung der Politik, doch die Anwohner fürchten um den Erhalt ihres historischen Kerns.
Was lange währt, wird endlich gut. So sagt es zwar das Sprichwort, trifft im Fall des Bauvorhabens an der Otto-Pankok-Straße 37-45 - in den Augen der „Initiative zum Erhalt des historischen Dorfkerns Saarn“ - wohl eher nicht zu.
Denn wenn die Politik das Bauvorhaben „hinter der Mauer“ am kommenden Dienstag, 1. Oktober, genehmigen sollte, wäre dies ein herber Schlag für die Initiative, die sich seit Jahresbeginn gegen die „Zerstörung des histroischen Kerns von Alt-Saarn“ einsetzt. Das ursprüngliche Bauvorhaben sei zu einem „Mega-Plan“ ausgeartet, wie es in eine Schreiben der Initiative heißt, dass auf die Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 13. September Bezug nimmt: Aus den ursprünglich vier Einfamilienhäusern seien nun drei Mehrfamilienhäuser mit nicht mehr 10, sondern 14 Wohneinheiten plus Tiefgarage und zweifachem Mauerdruchbruch geworden. Jürgen Liebich, Leiter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung, berichtete allerdings im Gespräch, dass immer nur von drei Häusern die Rede gewesen sei.
Ein großes Ärgernis stellt in den Augen der Initiative zudem „die Abholzung schützenswerten Baumbestandes“ dar: Laut Initiative sollen mehr als 15 zum Teil hochgewachsene Bäume fallen. „Damit wird der Lebensraum einer Vielzahl von schützenswerten Tierarten zerstört und ein beträchtliches Stück grüner Lunge und Versickerungsgebiet vernichtet“, wie es weiter heißt. Tatsachse sei, sind sich die Mitglieder einig, dass das Erscheinungsbild und die Atmosphäre in Alt-Saarn erheblich unter den Baumaßnahmen leiden würde. Nicht umsonst heißt es in der Überschrift des Schreibens: „Besuchen Sie die Idylle, so lange sie noch steht.“
Liebich hingegen betonte, dass sich die Bebauung nicht mit der Umgebung „beißen“ werde. „Wir stehen in Verhandlungen über Änderungen an den Wohnkörpern mit dem Bauherrn und beurteilen sehr genau, ob sich die Planung - wie in Paragraph 34 des Baugesetzbuches vorgeschrieben - in die Umgebung einfügt oder nicht.“ Wichtig sei der Verwaltung, dass gute Architektur entstünde, die keinesfalls Spannung erzeuge, wie Anwohner und Mitglieder der Initiative befürchten.
Laut Gerhard Allzeit, Bezirksbürgermeister in der Bezirksvertretung drei, sei ein Ortstermin geplant. Allerdings müsse man noch abwarten, welche Änderungen zwischen Bauherrn und Verwaltung vereinbart würden. Ausschließen kann er jedoch nicht, dass schon am kommenden Dienstag, 1. Oktober, eine Entscheidung durch den Stadtrat gefällt werden könnte.
„Da nicht das Grundstück, sondern die Mauer denkmalgeschützt ist, bedarf es hier nicht einer zusätzlichen Genehmigung. Hier greift dann Paragraph 34 des Baugrundgesetzes. Wenn dann eine Genehmigung zum Mauerdurchbruch vorliegt, kann es durchaus sein, dass gar kein Ortstermin mehr stattfinden muss.“
Autor:Stephanie Kleebaum aus Oberhausen |
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