Land NRW stellt 200 Millionen Euro für Hochwasser-Betroffene bereit
Anträge auf Soforthilfe können ab sofort gestellt werden
Das Land NRW stellt zunächst 200 Millionen Euro für Hochwasser-Betroffene bereit. Das wurde am Donnerstag in einer Sondersitzung des Landeskabinetts eine Soforthilfe für die von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli betroffenen Bürger und Unternehmen.
Die Beantragung der Soforthilfe ist ab sofort für betroffene Mülheimer Bürger, Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie Land- und Forstwirte möglich. Entsprechende Anträge müssen ausgefüllt werden und können in Mülheim ab sofort jederzeit online unter buergeragen-tur@muelheim-ruhr.de gestellt werden. Die Originale müssen dann später bei der Bürgeragentur nachgereicht werden. Darüber hinaus können die ausgefüllten Anträge ab der kommenden Woche persönlich in der Bürgeragentur, Schollenstraße 2, jeweils montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 16 Uhr abgegeben werden.
Die Voraussetzung für die Soforthilfen inklusive der Antragsformulare findet man auf den entsprechenden Internetseiten des Landes: https://www.land.nrw/de/soforthilfe sowie auf der Homepage der Stadt Mülheim: www.muelheim-ruhr.de.
Nötig ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch die Unwetterkatastrophe betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird. Grundsätzlich werden mit den Soforthilfen Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. Antragsberechtigt sind ebenfalls Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige. Nach einer Plausibilitäsprüfung durch die Stadt werden die Soforthilfen zeitnah auf das Konto der Abtragstellenden überwiesen.
Autor:Sara Drees aus Dortmund |
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