30 Arbeitsplätze zu wichtig- Fantasie der Verwaltung gefragt

„Das Recht hat gegenüber den Menschen eine dienende Funktion wahrzunehmen. Es darf nie zum Selbstzweck werden“, meinte der Vorsitzende der Alternative für Deutschland in Mülheim, Jochen Hartmann, zu der ablehnenden Haltung der Verwaltung in Sachen „Nachnutzung Praktiker-Baumarkt“. Er habe kein Verständnis dafür, daß die Verwaltung bereit sei, bis zu 30 Arbeitsplätze „über die Klinge springen“ zu lassen. Er forderte alle Beteiligten dazu auf, kurzfristig in sich zu gehen und Fantasie walten zu lassen. Wenn der Investor nicht die gesamte Fläche für seinen beabsichtigten Baumarkt nutzen könne, dann müsse man gemeinsam mit ihm überlegen, wie man die „Kuh vom Eis“ holen könne. Eine Ablehnung per ordre de mufti lasse sich mit dem modernen Bild einer bürgerorientierten Verwaltung nicht vereinbaren. Hartmann regte an, „statt über ein „shop-by-shop“ über ein „shop-in-shop“-System nachzudenken. Warum könne man nicht im Rahmen des Baumarktes etwa –auch im großen Stil -Getränke verkaufen, so wie dies in Verbrauchermärkten im kleineren Rahmen mit Bäckereien, Metzgereien oder Lotto-Annahmestellen üblich sei. Das sei letztlich möglicherweise nur eine Frage des gesellschaftsrechtlichen Konstrukts. Jedenfalls könne die Stadt es sich nicht erlauben, ohne Not 30 Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zur Disposition zu stellen. Manchmal muß das Recht auch „gedehnt“ werden, um eine sachgerechte Lösung zu erzwingen, meinte Hartmann abschließend.

Autor:

Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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