Spielplatz bleibt geschlossen
Verordnung verhindert Öffnung des Wasserspielplatzes in der MüGa
Kurz vor Pfingsten lockte ein Artikel der Tageszeitung Eltern und kleine Kinder auf den Wasserspielplatz in der MüGa: Ein Wasserspiel-Paradies für Kinder. Ratsfrau Franziska Krumwiede-Steiner (Grüne), selbst Mutter zweier Töchter im Kita-Alter, wollte angesichts des schönen Wetters die Gelegenheit nutzen und erlebte eine Überraschung.
Alles war vorhanden - doch kein Tropfen Wasser. Für die erwartungsfrohen Kinder war die trockene Ödnis eine riesige Enttäuschung – die Eltern standen unter Erklärungsnot. Vor allem die Eltern, die mit ihren Kindern aus anderen Städten angereist waren. Krumwiede-Steiner ärgert sich: „Wenn auf unserem beworbenen Wasserspielplatz trotz heißen Wetters Kindertränen das einzig vorhandene Nass sind, ist das für Mülheim hochnotpeinlich. Meine heutige Anfrage beim Jugendamt versandete, weil sich die zuständige Mitarbeiterin im Urlaub befindet. Hier besteht Klärungsbedarf.“
Den lieferte die Stadt inzwischen. Bedauerlicherweise müsse der Wasserspielplatz im MüGa-Zentralgelände aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung weiterhin geschlossen bleiben. Die zurzeit gültige Coronaschutzverordnung lässt keine andere Entscheidung zu.
Virus-Übertragung nicht auszuschließen
Denn eine Übertragung des Corona-Virus durch Wasserkontakte spielender Kinder im selben Wasser ist infektiologisch nicht auszuschließen und muss daher auf jeden Fall verhindert werden. Auf Wasserspielplätzen, auf denen das Wasser nicht sofort abfließt, wie an einem Wasserpilz oder ähnlichem, und in einer Rinne oder einem Becken gesammelt oder gestaut wird, sind Sport und Spiel unzulässig. So läuft durch den Wasserspielplatz ungechlortes Brunnenwasser. Deshalb konnte im Gegensatz zum Wasserspielplatz der Matschspielplatz geöffnet werden, hier versickert das Wasser im Sand. Zudem handelt es sich um Trinkwasser, was ständig frisch nachfließt.
Kinder könnten dort nur spielen, wenn alles trocken gelegt bleibt.
Sollte auf der Anlage gegen diese Regeln verstoßen werden, kann diese im Einzelfall ganz geschlossen werden, wenn der Infektionsschutz hierdurch missachtet oder unterlaufen wird.
Diese Auslegungsempfehlung gilt bis zu einer anderslautenden allgemeinen Regelung oder Anweisung durch die Landesregierung
Franziska Krumwiede-Steiner ist nicht glücklich mit der Regelung, akzeptiert sie aber. Dafür hat sie für die Stadt eine weitere Anregung: "Dann muss man sich etwas einfallen lassen. Ich bin für mehr Rasensprenger im Stadtgebiet, wenn schon kein Wasserspielplatz, dann zwei Fliegen mit einer Klappe: Bäume bewässern und Kindern eine Abkühlung gönnen", schreibt sie auf Facebook.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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