Amerikanische Faulbrut
Verdacht auf Bienenseuche in Speldorf

Blau gekennzeichnet ist der genannte Untersuchungsbereich. | Foto: Stadt Mülheim
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Das Veterinäramt der Stadt Mülheim hat am 22. Mai eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen erlassen. Ursache ist der begründete Verdacht einer Infektion in einem Bienenstand in Speldorf.

Um den Ort wurde in einem Radius von 1000 Metern ein Untersuchungsgebiet gebildet. Im Rahmen dieser Bekämpfungsmaßnahme sind alle betroffenen Bienenhalter verpflichtet, sämtliche Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des beschriebenen Untersuchungsgebietes durch einen amtlich beauftragten Bienensachverständigen mittels Futterkranzanalytik bis spätestens zum 30. Juni untersuchen zu lassen.

Die Amerikanische oder auch Bösartige Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung der Bienen. Ihr Erreger, ein sporenbildendes Bakterium namens Paenibacillus larvae, befällt ausschließlich die Bienenbrut. Die Bakterien vermehren sich in der Bienenlarve, töten diese dabei ab und gehen dann in die umweltbeständige Dauerform, die als Spore bezeichnet wird, über. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort.

Die Seuche beschränkt sich allein auf den Bienenbestand. Menschen und andere Lebewesen sind durch die Faulbrut, auch durch den Genuss von Honig, nicht gefährdet.

Besitzer von Bienenvölkern, die ihren Standort im Untersuchungsgebiet haben, sind darüber hinaus verpflichtet, den genauen Standort und die Anzahl der Bienenvölker beim Veterinäramt Mülheim, Leineweberstraße 18-20, anzuzeigen.

Autor:

Sibylle Brockschmidt aus Mülheim an der Ruhr

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