Baum des Jahres 2021
Spielplatzsicherheit "Giftpflanzen"

Die Stechpalme (Ilex aquifolium) gehört gemäß DGUV Information 202-023 zu den Giftpflanzen. Giftigkeit ist ein relativer Begriff. Bei Giftpflanzen handelt es sich um Pflanzen, die bei Berührung oder Aufnahme in den Körper Vergiftungserscheinungen beziehungsweise Gesundheitsschädigungen hervorrufen. Voraussetzung ist die Aufnahme in einer ausreichenden Dosis, um dem menschlichen Organismus zu schädigen. Gemäß DIN 18035 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb - 5.6 Giftpflanzen, gehört die Stechpalme zu den Pflanzen, die nicht auf Spielplätzen und Freiräumen gepflanzt werden oder vorhanden sein darf. Daher sollten die Betreiber von Spielplätzen und Freiräumen, hierzu zählen auch beispielweise die Freibadwiesen, die Außenflächen auch auf Gefährdungen aus botanischer Sicht prüfen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Badegäste treffen. In diesem Jahr wurde die Stechpalme zum Baum des Jahres 2021 gewählt.

Autor:

Marco Hortz aus Mülheim an der Ruhr

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