Bundesnaturschutzgesetz
Radikaler Heckenschnitt in der Brutsaison verboten

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist bis zum 30. September nur noch der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder zur Gesunderhaltung erlaubt, informiert die Stadt Mülheim an der Ruhr. | Foto: Pixabay
  • Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist bis zum 30. September nur noch der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder zur Gesunderhaltung erlaubt, informiert die Stadt Mülheim an der Ruhr.
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  • hochgeladen von Andrea Becker

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ab heute, 1. März, verboten, Hecken zu schneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen. Dies gilt bis zum 30. September, informiert die Stadt Mülheim an der Ruhr.

Der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder zur Gesunderhaltung bleibt von dieser Regelung jedoch unberührt. Das auf die Vegetationsperiode beschränkte Verbot soll dem Erhalt von Gehölzstrukturen für Niststätten in der Brutsaison (Schutz von Fortpflanzungsstätten) sowie der Sicherstellung eines Blütenangebotes für Insektenarten (Schutz von Nahrungshabitaten) dienen.

Die meisten Vogelarten in unseren Gärten beginnen mit dem nahenden Frühling das Brutgeschäft. Selbst bei vorsichtigem und schonendem Pflegeschnitt ist bereits ab März das Risiko groß, einzelne Nester zu zerstören oder die Vögel in ihrer Brutpflege zu stören. Neben Bienen sind auch viele andere Insektenarten auf ein reiches Blütenangebot von März bis September angewiesen. Es empfiehlt sich daher, Hecken und Gebüsche nur im Herbst zu schneiden, um brütende Vögel, nahrungssuchende Insekten und andere Heckenbewohnende nicht zu beeinträchtigen oder zu vertreiben.

Wer im Frühjahr und Sommer auf einen Heckenschnitt verzichtet, kann sich später im Jahr an zahlreichen Vogelkonzerten und vielen Vogelarten erfreuen, erklärt die Stadt zum Abschluss.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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