Brut- und Setzzeit in Mülheim
Hohe Strafen bei Störungen möglich

Seit dem 1. März gilt die Schonzeit. | Foto: Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.V.
  • Seit dem 1. März gilt die Schonzeit.
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Am 1. März hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Wildtiere – vom Säugetier bis zur Amphibie -bereiten sich auf den Nachwuchs vor. In dieser Zeit ist die heimische Tierwelt besonders anfällig für Störungen. Auch jagdlich gilt darum jetzt die Schonzeit.

Für die meisten Spaziergänger mit und ohne Hund versteht es sich von selbst, in dieser Zeit die Ruhezonen berücksichtigen. So Mancher zeigt sich allerdings uneinsichtig und lässt seinen Liebling auch während der Brut- und Setzzeit unangeleint stöbern. Entlang der Böschungen am Ruhrufer oder quer durch den Wald abseits der Wege. Freundliche Mahnungen reichen da leider häufig nicht aus. „Hier gibt es eine klare Rechtsgrundlage über die man informiert sein sollte!“ sagt Frank Lenz, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.V.

Bis zu 25.000 Euro Strafe bei Leinenpflicht-Verstoß

Das Landesforstgesetz schreibt die Leinenpflicht im Wald abseits der Waldwege vor. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Ausgenommen sind Jagdhunde im Rahmen der Jagdausübung und Polizeihunde.

Bis zu bis zu 50.000 Euro Strafe bei Zerstörung eines Wildvogel-Nests

Die Zerstörung eines Nestes oder Geleges von Wildvögeln kann nach dem Landesnaturschutzgesetz in NRW mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Was viele nicht wissen: In NRW sind Jäger gesetzlich legitimiert wildernde Hunde zu schießen. Dies ist selbstverständlich das letzte aller Mittel. Damit wird dem Jagdschutzberechtigten die Möglichkeit gegeben, das Wild zu schützen. Der Jagdpächter kann vom Hundehalter im übrigen Wildschaden für vom Hund getötetes Wild verlangen.

Jäger dürfen wildernde Hunde schießen

„Die meisten Jäger sind selbst Hundehalter und weit davon entfernt, dieses Recht einzusetzen. Sie wollen aber auch nicht immer wieder dabei zusehen, wie Wildtiere gehetzt werden und einen qualvollen Tod erleiden“ erklärt Frank Lenz.
Die Brut- und Setzzeit endet am 15. Juli. Bis dahin gilt es, den Wildtieren Ruhe zur Aufzucht des Nachwuchses zu gewähren.

Genug Auslastung für den Hund

Wie bekommt der Hund trotzdem genug Auslastung wenn er nicht überall frei laufen darf? Vielerorts gibt es eingezäunte Freilaufflächen. Auch Hundesportarten wie Agility oder Mantrailing können den Hund ausreichend fordern. In jedem Fall empfiehlt sich der Besuch einer Hundeschule. Hundehalter lernen hier, wie sie ihren Hund besser kontrollieren können. Gemeinsame Beschäftigung statt einfach nur „rennen lassen“ fördert zudem die Bindung zwischen Halter und Hund. Seit dem 1. März gilt die Schonzeit.

Autor:

Ingrid Lücke aus Recklinghausen

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