Natur & Garten, Politik
"Dou kas im Boosch spaziere chon, merr lot die Böüm un Strücker stohn..."

Mölmsch Platt übersetzt: "Du kannst im Wald spazieren gehn, wir lassen die Bäume und Sträucher stehn..."

Gut gemeinte Sprüche nützen nichts, wenn sich keiner daran hält.
Das war heute wieder im Uhlenhorst zu sehen: Auf einem Privatgrundstück in Nähe des Mülheimer Forstbetriebes wurden Bäume gefällt und das mitten in der Schonfrist.
Laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 ist es verboten „...Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen…“
Ebenso verboten ist „
1.
wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2.
wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3.
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“

Hier und heute wurden diese Vorschriften völlig missachtet, von einer Fachfirma und in Nähe des Forstbetriebes. Mit Genehmigung? Ich kann mich da nur wundern.

Autor:

Ruth Zimmermann aus Mülheim an der Ruhr

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