Öffnung aller Einrichtungen bis Ende Mai
Wieder auswärts essen

Für die Gastronomie gelten allerdings strenge Auflagen.  | Foto: Pixabay
  • Für die Gastronomie gelten allerdings strenge Auflagen.
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Gute Nachrichten für die Gastronomen in NRW: Sie dürfen am kommenden Montag, 11. Mai, wieder ihre Betriebe öffnen. Dies ist nur eine von vielen Lockerungen, die Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch verkündete.

Bereits ab Donnerstag, 7. Mai, durften alle Spielplätze uneingeschränkt wieder geöffnet werden. Aber auch hier sind die Eltern angehalten, auf die Abstands- und Kontaktsperreregeln zu achten. "Wir werden das auch kontrollieren", meint der städtische Pressesprecher Volker Wiebels.

Sport

Seit Donnerstag dürfen auch einige Sportarten wie Tennis oder Golf (fast) ohne Auflagen wieder betrieben werden, andere wie Judo oder Schwimmen sind weiter verboten. Reitsport in Hallen ist jetzt auch erlaubt. Grundsätzlich gilt: Sportarten, die draußen, kontaktlos und mit Abstand betrieben werden, sind wieder erlaubt. Dazu können zum Beispiel auch Vereinsangebote wie Yoga im Park zählen, wenn die Teilnehmer den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Auch Boule in Parks ist wieder gestattet.

Ab Montag, 11. Mai, dürfen dann auch Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen wieder öffnen - vorausgesetzt, sie stellen strenge Hygienevorschriften sicher. So bleiben beispielsweise WC- und Umkleideräume geschlossen. Bis Freitagnachmittag wollte die Landesregierung die Vorgaben fertigstellen und auf der Website veröffentlichen. Auch Vereine dürfen ihre Kurse wieder anbieten, wenn sie kontaktlos und mit Abstand stattfinden, etwa im [fett]Rehasportbereich[/fett].
Ab 30. Mai soll Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder erlaubt sein, Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateursport wieder durchführbar sein sowie
Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen öffnen dürfen. Allerdings, so betonte die NRW-Staatssekretärin Andrea Milz, "ist dieses Datum nicht fix, sondern ein Zieltermin". Voraussetzung sei eine entsprechende Entwicklung der Infektionszahlen.
Die 1. und 2. Fußball-Bundesliga startet am Samstag, 16. Mai, den Spielbetrieb. Sky überträgt die ersten beiden Spoieltage kostenlos und frei empfänglich für alle.

Gastronomie

Wieder möglich sind ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen. Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen, wenn sie Sitzplätze anbieten, die zugewiesen und nachverfolgt werden können. Das könnte möglich sein zum Beispiel durch Online-Buchungssysteme, die nicht nur eine Zulasskontrolle, sondern auch eine namentliche Registrierung gewährleisten. Denn dies sind die Auflagen: Es sind zwar keine Vorab-Reservierungen Pflicht, aber die Tische müssen den Gästen zugewiesen werden und die Gastronomen müssen die Gäste namentlich erfassen. Dies sei nötig, um im Fall einer Infektion mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Pro Tisch dürfen Personen aus zwei Haushalten gemeinsam Platz nehmen, es gibt keine Personenzahlbegrenzung. Zu den Nachbartischen muss ein Abstand von 1,50 Metern bestehen. Wenn Gäste aufbrechen, muss der Gastronom Tisch und Stühle desinfizieren, bevor er sie neuen Gästen zuweist. Es wird keine Beschränkungen der Verweildauer oder der Öffnungszeiten geben.
Bars, Diskotheken, Bordelle und teilweise auch Kneipen bleiben aber weiter geschlossen. Hier könnten durch fehlende Sitzgelegenheiten keine Mindestabstände der Besucher eingehalten werden. Sollten Betreiber die Auflagen erfüllen, dürfen auch sie öffnen.

Tourismus

Ebenfalls ab 11. Mai können Touristen aus Deutschland wieder Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze nutzen. Auch Freizeitparks, Ausflugsschiffe und Bootsverleihe nehmen dann wieder den Betrieb auf. Hotels öffnen für inländische Touristen am 18. Mai.
Ab 30. Mai sollen dann auch wieder touristische Führungen sowie kleinere Gruppen- und Busreisen in NRW möglich sein. Zudem können ab diesem Zeitpunkt Fachmessen wieder stattfinden, wenn die Besucherzahl begrenzt wird.

Weiteres

Kleinere Konzerte und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab Montag wieder möglich, in Musikschulen dürfen Ensembles bis sechs Personen gemeinsam musizieren (außer Gesangsunterricht). Kleinere Versammlungen dürfen unter Schutzmaßnahmen stattfinden.
Freibäder (außer Spaßbäder) starten dann auch.
Ab 30. Mai könnten Kinos,Theater, Opern und Konzerthäuser den Betrieb aufnehmen und Fachmessen und Fachkongresse (mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen) stattfinden.
Am Montag, 11. Mai, startet die Heinrich-Thöne-Volkshochschule (VHS) - nach und nach werden die Kurse so weit wie möglich wieder aufgenommen. Zunächst beginnen die Teilnehmenden, die einen Hauptschulabschluss bzw. die Fachoberschulreife erlangen wollen. Die Landesregierung hatte sehr kurzfristig bekannt gegeben, dass ab 4. Mai die Volkshochschulen den Betrieb aufnehmen können. Dazu prüft die Mülheimer VHS aktuell, wie die Sicherheits- und Hygienestandards für den weiteren Kursverlauf umgesetzt werden können. Aber auch in der Zeit nach dem 16. März wurde in der VHS weiter gearbeitet. Digitales Lernen ist ohnehin ein Zukunftstehema, an dem die VHS arbeitet. Und so lernen die Teilnehmenden der Deutsch- oder Integrationskurse seit dem 9. April online und kostenlos. Das vhs-Lernportal bietet dafür den technischen Rahmen. Solche Angebote können zwar den Präsenzunterricht nicht ersetzen, sie bieten in der aktuellen Situation aber eine Möglichkeit, den begonnenen Lernprozess in Gang zu halten, bis alle nötigen Richtlinien für die Wiederaufnahme der Kurse auch von Bund und Land vorliegen.

Vorerst weiter geschlossen: Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

RWW-Museen

In Mülheim öffnen auch die beiden RWW-Einrichtungen [fett]Aquarius und Haus Ruhrnatur[/fett] am Dienstag, 12. Mai. Dann ist ein Besuch der Ausstellungen zu den gewohnten Zeiten von 10 bis 18 Uhr möglich. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt kontrolliert und nach Umsetzung umfangreiche Anpassungsmaßnahmen, die sich an den Empfehlungen des Deutschen Museumsbundes orientieren. Dazu zählen unter anderem eine Begrenzung der Besucherzahlen, die strikte Trennung von Ein- und Ausgang, das Vorhaltung von Desinfektionsmitteln, eine möglichst bargeldlose Zahlung (Aquarius) sowie zusätzliche Hygienemaßnahmen in der Ausstellung. Ein Besuch der Einrichtungen ist zudem nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung (ab sechs Jahren) zulässig, gültige Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Die sonst üblichen museumspädagogischen Angebote sowie Gruppenbesuche finden vorerst nicht statt.

Sparkasse

Die Sparkasse Mülheim öffnet ab Montag die drei Filialen in Heimaterde, Holthausen und Winkhausen wieder. Die Hauptstelle am Berliner Platz bleibt für den Kundenverkehr weiter geschlossen. „Zwar öffnen wir jetzt unsere Filialen wieder, bitten aber trotzdem alle Kunden weiter darum, zu Hause zu bleiben und das Online-Banking und unseren Telefonservice zu nutzen. Jeder sollte genau zu prüfen und im Zweifel vorher nachfragen, ob der Besuch in der Filiale wirklich notwendig ist,“ mahnt Vorstand Frank Werner. Alle digitalen Möglichkeiten im Überblick und weitere Informationen, wie sich die Sparkasse Mülheim auf den Coronavirus eingestellt hat, gibt es unter www.spkmh.de/corona.

Volksbank

Am Montag öffnen wieder alle 16 Geschäftsstellen der Volksbank Rhein-Ruhr für den Kundenverkehr. Sie haben Montag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr sowie zusätzlich Montag und Donnerstag auch von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Haus der Kirche

Das Haus der Evangelischen Kirche an der Althofstraße 9 wird ab Montag, 11. Mai, wieder schrittweise für den Publikumsverkehr geöffnet. Persönliche Besuche werden von der nächsten Woche an zu folgenden Zeiten möglich sein: montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie und dienstags und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr. „Wir bitten alle unsere Besucher um Verständnis dafür, dass wir die schrittweise Öffnung mit besonderen Hygienemaßnahmen verbinden. Damit schützen wir die Beteiligten vor möglichen Infektionen und möchten unseren Teil dazu beitragen, die Pandemie an der Ausbreitung zu hindern“, sagt Manuel Rogosch, Geschäftsführerin des Kirchenkreises An der Ruhr. Besucher mit planbaren Anliegen sind gebeten, im Haus der Kirche vorab einen Termin zu vereinbaren. Bei einem Besuch muss ein Mundschutz getragen werden.

Stadtarchiv

Seit dem 4. Mai sind zumindest die Türen des Lesesaals im Mülheimer Stadtarchiv wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet: montags von 9 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 16 Uhr.

Allerdings gelten – der besonderen Situation geschuldet - einige Einschränkungen: Es können, um den notwendigen Abstand zu gewährleisten, nur maximal sechs Besucher gleichzeitig im Lesesaal recherchieren. Deshalb ist eine telefonische oder elektronische Voranmeldung unter Tel. 0208/455 4260 oder per E-Mail an stadtarchiv@muelheim-ruhr.de unbedingt notwendig. Im Lesesaal besteht überdies die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Auf andere Angebote des Stadtarchivs muss weiterhin verzichtet werden. Sobald die Vortragsreihe fortgesetzt werden kann, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben werden.

In der Zwischenzeit arbeitet das Kollegium an der Beantwortung von Rechercheanfragen, übernimmt und erschließt neue Bestände und plant Veranstaltungen für die zweite Hälfte dieses Jahres und für 2021.

Autor:

Sibylle Brockschmidt aus Mülheim an der Ruhr

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