Standesamt Mülheim an der Ruhr
Vorgaben für Trauungen im November
Für standesamtliche Trauungen gelten im November während des Lockdowns folgende Rahmenbedingungen:
- Wie bereits während des Lockdowns im Frühjahr finden alle Trauungen (auch samstags) im Rathaus statt.
- Zugelassen sind neben dem Brautpaar bis zu zwei Trauzeugen und ein Fotograf.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das Brautpaar und der Standesbeamte sind während der Trauung von dieser Pflicht befreit, da der Trautisch mit einer Plexiglasscheibe ausgestattet ist.
- Es besteht weiterhin die Pflicht zur Händedesinfektion und zur Führung einer Anwesenheitsliste.
„Es tut mir für die Brautpaare sehr leid, dass es noch einmal erforderlich geworden ist, so weitreichende Einschränkungen auch für standesamtliche Trauungen vornehmen zu müssen,“ so Standesamtsleiterin Katrin Dente. „Leider lassen uns die aktuell hohen Infektionszahlen und der dringende Zweck der aktuellen Coronaschutzverordnung, alle nicht zwingend erforderliche Kontakte möglichst zu vermeiden und damit die Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen, keine andere Wahl. Ich hoffe, dass diese strikten Maßnahmen im November es schaffen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sodass wir schon bald wieder in einen – zumindest eingeschränkten – Normalbetrieb zurück finden können.“
Die Mehrkosten für die im November nicht stattfindenden Ambientetrauungen werden den betroffenen Paaren wie bereits im Frühjahr erstattet.
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
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