Umweltamt entdeckt unzulässige Erweiterung privater Grundstücke
Unglaubliches am Bühlsbach
Das Umweltamt berichtete kürzlich über die Vorkommnisse am Rumbach. In dieser Woche gab ein Bürger einen Hinweis auf aktuelle Geschehnisse am Bühlsbach: Direkt am Bach entlang wurden von bisher Unbekannten Gehwegplatten ausgelegt, und diese Maßnahme wurde nicht von der zuständigen Naturschutz- oder der Wasserbehörde veranlasst.
Eine Rückblende: Ab 2012 wurden großflächige und kostenträchtige Maßnahme am Rumbach geplant. Das Gebäude der alten Lederfabrik und die Hinterlassenschaften in diesem Gebäude und in der Umgebung sollten beseitigt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch ein Abschnitt des Bühlbachs renaturiert werden. Es folgten umfangreiche Untersuchungen der Altlasten, die nachfolgend beseitigt wurden. Entsprechend den Richtlinien für den Umbau von Gewässern wurde anschließend der Bühlsbach naturnah gestaltet. Ziel war und ist ausdrücklich eine ökologische Entwicklung der Bachaue. Bereits diese Maßnahmen kosteten rund 265.000 Euro, weitestgehend gefördert von der Bezirksregierung.
Noch kein Wanderweg
Ein Wanderweg am Bach ist im Landschaftsplan bereits 2005 festgesetzt worden, auch eine Brücke ist wünschenswert, aber aus Kostengründen konnte beides bisher nicht realisiert werden. Wenn eine Behörde tätig wird, dann muss das in einer fachgerechten und verkehrssicheren Form geschehen.
Das, was sich nun am Bühlsbach ereignet hat, sehen die zuständigen Umweltbehörden nicht nur als illegale Abfallablagerung an. Offenbar wurden mit Motormähern Bereiche gerodet, die dann mit privaten Gehwegplatten ausgelegt wurden. Interessanterweise wurde der Grünschnitt nicht vor Ort entsorgt, sondern mitgenommen. Diese Gehwegplatten erwecken den Eindruck, dort sicher entlang gehen zu können - das ist allerdings nicht der Fall, da sie bereits jetzt unterspült werden und rutschen.
Mittlerweile wurde der Bereich vom Umweltamt zunächst mit Flatterband abgesperrt, so bald wie möglich werden die Platten wieder entfernt. Die Angelegenheit wird mindestens als Ordnungswidrigkeiten-Verfahren verfolgt, darüber hinaus werden die anfallenden Kosten für diese Maßnahme durch einen Fachbetrieb dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sachdienliche Hinweise über die Verursacher können gerne an das Umweltamt weitergeleitet werden unter Telefon 455-7000.
Anwohner, die den Zaun zwischen ihren und den städtischen Grundstücken in Richtung Bach versetzt oder Spielgeräte aufgestellt haben, werden aufgefordert, diese illegale Erweiterung ihrer Grundstücke umgehend rückgängig zu machen, da andernfalls ebenfalls ein Ordnungsverfahren eingeleitet wird.
Autor:Sibylle Brockschmidt aus Mülheim an der Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.