58-jährige warf Hündin in die Ruhr
Tierquäler zu Haftstrafe verurteilt

Foto: Joshua Belack

Fast genau ein Jahr ist es her, dass der Fall in Mülheim für Entsetzen sorgte. Jetzt ist der Mann, der seine Hündin von der Schloßbrücke aus noch lebend in die Ruhr warf, zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Am Samstag, 29. Dezember, beobachteten Zeugen, wie ein Mann, der sich mit seinem Hund auf der Schloßbrücke befand, das Tier plötzlich nahm und über das Geländer in die Ruhr warf. Das Tier konnte am Ruhrufer nur noch tot geborgen werden. Die Obduktion ergab, dass die Hündin beim Wurf noch gelebt hatte, bei ihr wurden zahlreiche Hämatome und Verletzungen entdeckt. Todesursache war wohl ein Leberriss. Zudem litt die Hündin an verschiedenen altersbedingten Vorerkrankungen. Am 8. Januar wurde der 58-jähriger Mülheimer ermittelt und wegen Tierquälerei angeklagt.

Er lebte mit einem Partner zusammen, dem die Hündin gehörte. Beide waren arbeitslos. Dazu kamen Alkoholprobleme. Am Tag der Tat will der 58-Jährige 18 Flaschen Bier getrunken haben. Zu der Verurteilung kam es aber auch wegen der Vorbelastung des Mannes. Er war schon wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten und stand noch unter Bewährung.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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