Auch Stadtverwaltung soll bald nur noch Notdienste anbieten
Stadt Mülheim schränkt Alltag weiter ein
Die Einschränkungen in der Stadt gehen weiter. Die Stadtverwaltung hat nun per siebenseitiger Allgemeinverfügung die Vorgaben des NRW-Erlasses vom gestrigen Sonntag umgesetzt.
Sie beinhaltet ein Verbot jeglicher Veranstaltungen bis zum 19. April. Das gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen des öffentlichen Interesses notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte. Verboten sind auch Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen. Ausnahmen sind nur nach individueller Prüfung möglich.
Reiserückkehrer bekommen Zutrittsverbote
Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, dürfen zwei Wochen keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Betreuungseinrichtungen, Schulen und Heime für Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe betreten. Das Zutrittsverbot gilt auch für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, stationäre Einrichtungen der Pflege, Berufsschulen und Hochschulen.
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen Maßnahmen ergreifen, um Personal und Patienten zu schützen. Die Contiliagruppe mit dem Marienhospital und mehreren Pflegeheimen hat bereits den Zutritt von Besuchern komplett verboten. Ausnahmen sind laut Erlass nur in besonderen Fällen möglich, wie bei Palliativ-Patienten und Kinderstationen. Das EKM beschränkt zur Zeit noch die Besuche auf einen Besucher pro Patient und Tag nach Anmeldung.
Bars und Kinos müssen auch schließen
Der Verfügung stellt nun auch auf lokaler Ebene fest, dass alle Schankwirtschaften (insbesondere Shisha-Bars und Discotheken, Theater, Kinos und Museen , Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen zu schließen haben, ebenso die VHS, Musikschulen und alle außerschulischen Bildungseinrichtungen. Verboten sind weiterhin Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Auch Prostitutionsbetriebe müssen schließen.
Auflagen für Restaurants
Für Bibliotheken (außer an Hochschulen) sowie Restaurants und Hotels gelten bestimmte Auflagen: Die Besucher müssen mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) registriert werden. Die maximale Gesamtbesucherzahl der jeweiligen Einrichtungen ist auf einen Gast pro vier Quadratmeter Fläche zu beschränken. Der Mindestabstand zwischen den Tischen muss zwei Meter betragen. Es ist mit Aushängen auf richtige Hygienemaßnahmen hinzuweisen. Getränke sind ausschließlich in geschlossenen Behältnissen (Flaschen) oder in Einwegbehältern oder im Ausschank, allerdings nur bei Verwendung von Gläsern, die in einer Industriespülmaschine bei mindestens 60 Grad gespült wurden, auszugeben.
Nur für den alltäglichen Bedarf
ins Einkaufszentrum
Der Zugang zu Einkaufszentren mit mehr als 15 einzelnen Geschäftsbetrieben ist dahingehend zu beschränken, dass der Aufenthalt nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten ist. Wie das im Detail von statten gehen soll, konnte Pressesprecher Volker Wiebels nach der Krisenstabssitzung am heutigen Montag aber nicht sagen. "Es sollen sich nur Menschen im Einkaufszentren aufhalten, die dort einkaufen. Alle anderen müssten durch den Betreiber des Einkaufszentrums gebeten werden, dieses zu verlassen." Das allerdings müssten die Betreiber selber regeln. Noch dürfen alle Geschäft offen bleiben, erklärt Wiebels auf Nachfrage, auch solche, die nicht nur Dinge des täglichen Bedarfes anbieten. Allerdings könne sich diese Situation von Tag zu Tag ändern.
Stadtverwaltung plant Notdienste
Auch die Stadtverwaltung fährt ihren Betrieb runter. Ab Mitte der Woche sollen nur noch Notdienste angeboten werden. Das dient zum einen dem Schutz der Mitarbeiter, aber auch dem Eindämmen der Infektionskette. Wichtige Dienstleistungen soll es aber weiterhin geben. Weitere Informationen dazu folgen.
Wie der politische Betrieb weitergeführt wird, das wird man am Dienstag mit den politischen Vertretern besprechen. Es gibt die Möglichkeit, dass wichtige Entscheidungen per Eilverfahren entschieden werden. "Das ist auch üblich in normalen Zeiten, wenn der Rat in den nächsten Wochen nicht tagt", so betont Stadtsprecher Wiebels. Der Rat würde diese Entscheidungen dann, wenn er wieder tagt, sanktionieren. Eine andere Möglichkeit ist, die Sitzungen so auszurichten, dass die entsprechenden Vorgaben wie Abstände gegeben ist.
Zahl der Infektionen an einem Tag verdoppelt
Begründet wird der Erlass mit der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes (RKI), dass zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie „massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich“ sind, um die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Die Entwicklungen der letzten Tage habe gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Die Zahl der Infizierten steigt stetig an. In Mülheim hat sich Zahl innerhalb eines Tages mehr als verdoppelt.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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