Krisenstab legt strengere Corona-Regeln fest
Maskenpflicht jetzt auch in Einkaufsstraßen

Auch auf der Schloßstraße muss in den nächsten Wochen eine Maske getragen werden. | Foto: PR-Foto Köhring
  • Auch auf der Schloßstraße muss in den nächsten Wochen eine Maske getragen werden.
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„Es besteht derzeit eine hohe Gesundheitsgefährdung, daher brauchen wir strenge Regelungen“, so Mülheims Corona-Krisenstabsleiter Dr. Frank Steinfort in der Krisenstabssitzung am gestrigen Montag. Auch die anwesenden Ärzte warnten anlässlich der aktuellen Entwicklung: Es ist ein restriktives Vorgehen geboten. "Wir müssen uns mehr disziplinieren", so war der einhellige Tenor in der Sitzung. Die Situation sei derzeit herausfordernder als noch im März oder April diesen Jahres.

Gemeinsam mit Oberbürgermeister Marc Buchholz richtet der Krisenstabsleiter einen dringenden Appell an die Bevölkerung: Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gilt für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. „Wir empfehlen aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten“, so Oberbürgermeister und Krisenstabsleiter unisono.

Maskenpflicht im Freien

Das Land hat vorgegeben, dass es in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstandes zu erwarten ist, eine Maskenpflicht geben muss. Die Bereiche müssen die Städte selber vorgeben, so das Land. Die Stadt Mülheim hatte eine entsprechende Allgemeinverfügung in Vorbereitung, in der die betroffenen Bereiche definiert werden. Sie ist seit Montag gültig. Betroffen sind dann die Innenstadt und Einkaufsbereiche in den einzelnen Stadtteilen (siehe nebenstehender Artikel).

Die Verfügung wird die Bereiche straßengenau definieren. Es herrscht Maskenpflicht: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Innerhalb des Gesundheitsamtes stehen 42 Mitarbeiter zur Nachverfolgung zur Verfügung, aus der übrigen Stadtverwaltung sind außerdem 20 Personen geschult und aktiviert worden. Die Zahl der Ermittlung bei Neuinfektionen liegt zwischen 10 und 30 Personen täglich. Diese müssen direkt nachverfolgt werden, hinzu kommen regelmäßige Kontakte zu den Infizierten. Außerdem individuelle Kontakte zu in Quarantäne befindlichen. Die Kontaktnachverfolgung erfolgt fast ausschließlich telefonisch.

Diagnosezentrum weitet
Testzeiten aus

Das Diagnosezentrum ist mit 150 Testungen während der jetzigen Öffnungszeiten nahezu gänzlich ausgelastet. Es wird ab der kommenden Woche auch zwei Stunden am Nachmittag geben: 14 bis 16 Uhr, reserviert für Ver- und Rückreisende. Auch diese Termine müssen online gebucht werden und zwar erstmalig ab Freitag: www1.muelheim-ruhr.de/corona/terminbuchung. Personen ohne Internetzugang können sich an das KommunikationsCenter der Stadt unter der Rufnummer 4 55 - 22 wenden. Die gültige Coronaschutzverordnung lässt für Veranstaltungen im Innen- oder Außenbereich bis zu 100 Personen zu. Bis zu 250 Menschen könnten es sein, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept des Veranstalters durch das Gesundheitsamt geprüft wird.

Maximal 100 Personen
bei Veranstaltungen

„Wir bleiben bei 100 Personen“, so Dr. Steinfort, „vor allem wegen der hohen Infektionsgefahr, auch werden keine weiteren Kapazitäten des Gesundheitsamtes blockiert, die wir für wichtigere Aufgaben einsetzen müssen, zum Beispiel für die Nachverfolgung von Infektionsketten“. Chefärztin Annette Friese vom Ev. Krankenhaus fasste es am Ende der Sitzung nochmals zusammen: „Wir müssen uns alle noch mehr disziplinieren, jeder für sich und damit zum Schutz für uns alle“. „Wir müssen uns alle noch mehr disziplinieren." Chefärztin Annette Friese Ist in öffentlichen Außenbereichen eine regelmäßige Unterschreitung des Mindestabstandes zu erwarten, muss dort Maske getragen werden.

Hier geht es zu der neuen Allgemeinverfügung, die ab heute gilt, mit der Aufzählung der entsprechenden Straßen, auf denen nun auch im Freien Maskenpflicht herrscht.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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