Schärfere Vorgaben gegen Corona
Maskenpflicht auch in Einkaufsstraßen

Ab sofort muss in der Innenstadt eine Maske getragen werden. | Foto: PR-Foto Köhring
  • Ab sofort muss in der Innenstadt eine Maske getragen werden.
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Die Stadt Mülheim hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, gültig seit Samstag, 17. Oktober, und ergänzt durch die städtische Allgemeinverfügung von Montag, 19. Oktober. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Mülheim am Dienstag bei 70,9 und damit deutlich über 50 positiv Getestete pro 100.000 Einwohner. Damit befindet sich die Stadt in der Gefährdungsstufe 2.

Folgende Regeln sind ab sofort zu beachten:
Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr zu schließen. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten. Bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sind maximal 100 Personen zulässig. Ausnahmen gelten unter anderem für Beerdigungen und Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.

Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer sind in geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen oder sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen sowie als Zuschauer von Sportveranstaltungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz verpflichtet. An privaten Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.

In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen. Im fußläufigen Bereich der nachfolgend aufgeführten Straßen sind Personen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet.

Maskenpflicht auf folgenden Straßen

Das betrifft in der Innenstadt die Schloßstraße, den Kurt-Schumacher-Platz, die Leineweber Straße von Ruhrstraße bis Kaiserplatz, die Wallstraße von Friedrich-Ebert-Straße bis Viktoriastraße, die Viktoriastraße, den Kohlenkamp von Leineweberstraße bis Wallstraße, die Straße Löhberg, den Rathausmarkt, die Schollenstraße, die Straße Am Rathaus, die Friedrich- Ebert-Straße von Leineweber Straße bis Bahnstraße, die Ruhrpromenade von der Schloßbrücke bis zur Bahnstraße, die Bachstraße, die Stichstraße SQS Stadtquartier Bachstraße. Ebenso für die Eppinghofer Straße, von Kurt-Schumacher-Platz bis zur Aktienstraße.

In den Stadtteilen ist in folgenden Quartieren das Masketragen verpflichtend: Düsseldorfer Straße von Straßburger Allee bis Kölner Straße, Duisburger Straße von Hausnummer 187 bis Karlsruher Straße, Prinzeß-Luise-Straße von Bülowstraße bis Pestalozzistraße, Oberhausener Straße von Roonstraße bis Augustastraße, alle Parkplätze im Bereich des Einkaufszentrums Heifeskamp/Mannesmannallee, Hingbergstraße von Heinrich-Lemberg-Straße bis Bushaltestelle Heißen Kirche, Honigsberger Straße von Hausnummer 64 bis Kreisverkehr Hardenbergstraße, von Heinrich-Lemberg-Straße bis Kreisverkehr Paul-Kosmallla-Straße von Kreisverkehr bis Hausnummer 13, Zeppelinstraße von B 1 bis Dinnendahlshöhe.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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