Keine negativen Tests mehr als Nachweis nötig
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Seit Montag, 3. Mai, gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Gleichstellung von vollständig gegen das Coronavirus geimpften und nach einer Corona-Infektion genesenen Personen mit negativ getesteten Personen, das hat die Landesregierung NRW am Wochenende beschlossen. Das bedeutet, dass in einigen Bereichen keine negativen Tests vorgelegt werden müssen, beispielsweise beim Besuch von Friseursalons oder beim Einkaufen. Für genesene Schüler entfällt zudem die Testpflicht, sobald die Schulen wieder geöffnet werden.
Für den Nachweis einer durchgemachten Infektion ist die Quarantäneanordnung für positiv getestete Personen des Gesundheitsamtes als Bescheinigung ausreichend. Eine andere Bescheinigung ist nicht notwendig. Wichtig: Die Lockerungen gelten nur für Personen, die nachweislich positiv getestet wurden. Die Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen reicht selbstverständlich nicht aus, da sie keine Infektion nachweist. Personen, denen diese Quarantäneanordnung nicht mehr vorliegt, können kostenlos per E-Mail eine Kopie unter corona@muelheim-ruhr.de anfordern. Dabei müssen der eigene Name, die Adresse und das Geburtsdatum angegeben werden.
Alle Infos zu den genauen „Lockerungen“ gibt es beim Land unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/gleichstellung-von-vollstaendig-geimpften-und-genesenen-mit-negativ-getesteten.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
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