Mülheim schließt ab Montag Schulen, Kultureinrichtungen, Bäder und Sporteinrichtungen
Das öffentliche Leben steht still

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Am Freitagnachmittag verkündete NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, dass landesweit in den Schulen der Unterricht ab Montag nicht mehr stattfindet. Am Montag und Dienstag sind Schulen allerdings noch geöffnet, um die notfallmäßige Betreuung von Schülern zu gewährleisten, deren Eltern sich noch organisieren. Die Lehrer sollen an diesen beiden Tagen noch anwesend sein.

2,5 Millionen Schüler sind in NRW betroffen. Ab Mittwoch werden dann die Schulferien vorgezogen. Bis zum 19. April bleiben die Schulen dann landesweit geschlossen. Abitur- und Abschlussprüfungen sollen aber durchgeführt werden. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie im Praktikum beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.

Eltern müssen Betreuung selber organisieren

Dazu heißt es in einer Mitteilung aus dem Schulministerium: Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16. März bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.“ Und weiter: "Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung." Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder keine Betreuungseinrichtungen mehr betreten. Sie sind aufgerufen, sich so zu organisieren, dass durch Überstundenabbau, Urlaub oder sonstige familiäre Hilfe die Betreuung gesichert ist. Nicht betreut werden sollen die Kinder durch Großeltern, denn diese gehören zu Risikogruppen.

Die Einstellung des Schulbetriebes dürfe nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Betretungsverbot in KiTas

Für Kitas herrscht Betretungsverbot. Jede Kita soll aber die Möglichkeit einer Betreuung für diejenigen einrichten, die ihr Kind nicht selbst betreuen können und beruflich in der kritischen Infrastruktur (Krankenhäuser, Feuerwehr, Bahn etc.) arbeiten. Auch Tagesmütter sollen Kinder nicht mehr betreuen. Krankenhäuser bekommen auch einen besonderen Schutz. Hier sollen Besuche eingestellt werden, nicht nötige Operationen werden verschoben.

Für Mülheim bedeutet das, dass nicht, wie sonst im Streikfall, der übliche Notfallplan in Kraft tritt, der eine Notbetreuung der Kinder vorsieht. Das schließt die Verfügung des Landes aus, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels. Die Kinder müssen zu Hause bleiben. "Wir wissen, dass das ein Kraftakt für die Eltern ist, aber so ist es angeordnet." Mögliche Ausnahmen, die frühestens ab dem 17. März gelten können und ausschließlich den Eltern in krisenrelevanten Berufen zur Verfügung stehen werden, werden erarbeitet, sobald die Regelungen des Landes in Bezug auf Ausnahmen bei den Schulen feststehen.

Besuchsverbot in Altenheimen

Ansonsten geht die Stadt aber noch deutlich über das bisherige Maß der bisherigen Veranstaltungsabsagen deutlich hinaus. Es wird ein Besuchsverbot für alle Alteneinrichtungen erlassen, mit wenigen Ausnahmen wie Palliativ-Patienten. Alle Kultureinrichtungen werden ab Montag geschlossen: Die Stadthalle, Museen, Bibliotheken, VHS, Theater, "alles, was an Kultureinrichtungen der Stadt unterliegt", so Wiebels. Alle Hallenbäder und Sporteinrichtungen werden geschlossen, ebenso die Jugendzentren. Damit kommt auch der Spielbetrieb in allen Ligen zum Erliegen.

Städtische Ämter erreichbar

Die städtischen Ämter sind zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Das Bürgeramt stellt auf den reinen Terminbetrieb um. Termine können online unter www.terminvereinbarung-33.muelheim-ruhr.de/ oder unter Tel. 0208/455 3333 reserviert werden.
Diese vom Krisenstab am 13. März getroffenen Maßnahmen gelten zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April.

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Volker Wiebels | Foto: Stadt Mülheim
Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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