Bundeskartellamt erteilt Kinoketten Auflagen zur Fusion
Cinemaxx Mülheim wird verkauft

Foto: PR-Foto Köhring/TW

Wie das Bundeskartellamt am Montag mitteilte, hat es die Fusion der Kinoketten CinemaxX und Cinestar genehmigt. Allerdings unter der Bedingung, dass die Betreiber der Kinoketten zuvor Kinos an sechs verschiedenen Standorten an andere Betreiber veräußern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch die Zusammenführung der CinemaxX- mit den Cinestar-Kinos entsteht der nach Umsatz und Leinwandzahl führende Kinobetreiber in Deutschland. Wir haben die Wettbewerbssituation in den betroffenen Regionen daraufhin untersucht, ob für die Kinozuschauer vor Ort auch nach dem Zusammenschluss noch genügend Ausweichmöglichkeiten existieren. In sechs Regionen hätte die Übernahme dazu geführt, dass ein Großteil des Kinoangebots künftig von einem einzigen Unternehmen angeboten worden wäre. Eine solche Beeinträchtigung des Wettbewerbs kann zu Nachteilen für die Verbraucher führen.“

Zu den Regionen gehört auch das westliche Ruhrgebiet. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten muss nun jeweils ein Kino in jeder Region an einen Wettbewerber verkauft werden, sonst erteilt das Bundeskartellamt keine Freigabe für den Deal. Für das westliche Ruhrgebiet ist der Verkauf des CinemaxX-Kinos in Mülheim geplant.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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