Rücksichtslos - Prüfung der Verhältnismäßigkeit
Behinderung durch einen abgestellten Pkw
Am Samstag Nachmittag (21.10.23) parkte ein Pkw verkehrsbehindert
auf der Mühlenstraße (45473 Mülheim).
Die Empörung hierüber, klebte sichtbar an der Seitenscheibe (siehe Foto).
Ergebnis vom 22.10.23: Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ist ein Abschleppen nicht vorgesehen.
Autor:Joachim Wach aus Mülheim an der Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.