Notbremse tritt ab 0 Uhr heute Nacht in Kraft
Ab Samstag gilt erneut eine Ausgangssperre

Foto: CDU Mülheim

Ab dem morgigen Samstag, 24. April, 0 Uhr gilt auch in Mülheim die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes, die Bundestag und Bundesrat in dieser Woche beschlossen haben. Und das sind die Maßnahmen, die umgesetzt werden:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugerechnet.

Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Ausnahmen sind Ausüben des Berufes, Betreuung Minderjähriger oder Unterstützungsbedürftiger, Begleitung von Sterbenden, Versorgung von Tieren, Wahrnehmung des Sorgerechtes oder Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum.

Für Schulen und die Kindertagesbetreuung wird ein neuer Grenzwert eingeführt. Bei Überschreitung einer Inzidenz von 165 sind Schulen zu schließen. Das ist in Mülheim der Fall. Dabei überlässt es der Bund den Ländern, die Notbetreuung in Kitas und Schulen zu regeln.

Geschäfte müssen teils wieder schließen

Die Geschäfte des Einzelhandels müssen schließen, ausgenommen sind Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und Großhandel.
Für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche gilt eine Begrenzung von einem Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und oberhalb einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern eine Begrenzung von einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Dabei muss es den Kunden grundsätzlich möglich sein, beständig einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Die Kunden müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Lediglich die Abholung vorbestellter Waren in sonstigen Ladengeschäften ist zulässig (click & collect). Dies gilt auch für Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, deren Sortiment Waren aus den oben genannten Gruppen enthält.

Ausstellungen und Museen schließen

Die Gastronomie jeder Art ist untersagt. Zulässig bleiben Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Der Abverkauf zum Mitnehmen ist zwischen 22 und 5 Uhr verboten. Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Kaufes oder in der näheren Umgebung verzehrt werden und müssen zur Mitnahme verpackt sein.
Übernachtungen zu touristischen Zwecken bleiben untersagt. Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sind zu schließen. Freizeiteinrichtungen jeglicher Art ( Wellness, Saunen, Solarien, Spielhallen, Wettannahmestellen, Indoorspielplätze, Fitnessstudios, Flussschifffahrt etc.) bleiben auch zu.

Zoos bleiben auf

Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen geöffnet werden, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und ein negatives Testergebnis der Besucher vorliegt wird. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Friseurbesuch nur mit negativem Test

Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sind erlaubt. Friseurbetriebe und Fußpflegebetriebe dürfen geöffnet sein mit der Maßgabe, dass vor der Wahrnehmung der Dienstleistung durch die Kunden ein negatives Ergebnis vorgelegt wird, dass nicht älter als 24 Stunden sein darf. FFP2-Masken sind Pflicht für Dienstleister und Kunden.

FFP2-Masken in Bus und Bahn

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wird nun sowohl in Bus und Bahn als auch an Haltestellen das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Dasselbe gilt für Taxifahrten oder E-Busse zur Schülerbeförderung.

Die Einzelhandelsbetriebe in Mülheim wurden am Freitag vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) über die Änderung in Hinblick auf die zulässige Kundenzahl informiert. An diesem Samstag wird der KOD von 15 bis 22 Uhr Gewerbebetriebe und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum kontrollieren, ab 22 Uhr auch die Ausgangssperre. 

Paschmann erweitert Öffnungszeit

Die Einschränkungen im Einzelhandel können dazu führen, dass bei den Geschäften, die noch öffnen dürfen, aufgrund der weiteren Begrenzung der Kundenanzahl Warteschlangen entstehen. Falk Paschmann, Geschäftsführer der Edeka Paschmann-Märkte in Mülheim, wird darauf reagieren:
"Die Kunden sollten sich darauf einstellen, ab Samstag nur noch als Einzelperson in unseren Geschäften einkaufen zu können, um auch allen, die Einkaufen möchten, die Möglichkeit dazu zu geben. Ausgenommen natürlich Elternteile mit Kindern".
Zudem verändert Edeka Paschmann seine Öffnungszeiten: Statt wie bisher von 7 bis 21 Uhr werden die Märkte nun von 6 bis 21 Uhr geöffnet haben, um das Einkaufen weiter zu entzerren.

Polizei verweist Bürger an Stadt

Auf Grund der anfallenden Fragen der Bürger zu der neuen Fassung der Corona Schutzverordnung steht das Telefon beim Polizeipräsidium Essen/Mülheim nicht still. Die Polizei ist bezüglich der Beantwortung in erster Linie nicht zuständig. Daher werden die Bürger gebeten, Anfragen an die Stadt Mülheim zu richten (Tel. 455-0).

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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