Wege zum Schulabschluss
Am Mittwoch, 13. Februar, stellte das Bildungsbüro der Stadt
Essen eine neue Broschüre und ein neues Beratungsangebot
im BildungsPunkt vor.
Ein Schulabschluss ist in der Regel die notwendige Voraussetzung,
um eine Ausbildung oder ein Studium beginnen zu können. Und
auch wer zum Ende der Schulzeit einen Schulabschluss in der Tasche
hat, merkt – manchmal auch Jahre später –, dass ein höherwertiger
Abschluss von Nutzen wäre. Das Nachholen eines Schulabschlusses
an einem Weiterbildungskolleg oder der Volkshochschule
oder auch die Verbindung von beruflicher und allgemeiner
Bildung an einem Berufskolleg ermöglichen das persönliche Weiterkommen
durch einen (höheren) Abschluss.
Um die verschiedenen Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie
ein Schulabschluss (nach dem Besuch der Regelschule) erworben
werden kann, hat das Bildungsbüro der Stadt Essen in Zusammenarbeit
mit den Essener Berufskollegs und Weiterbildungskollegs
eine Broschüre erstellt, die das vielfältige Angebot in Essen darstellt.
Die Broschüre mit dem Titel "Wege zum Schulabschluss" stellten
am Mittwoch (13.2.) Regine Möllenbeck, Leiterin des Bildungsbüros
der Stadt Essen, sowie einige Vertreterinnen und Vertreter der in
der Broschüre aufgenommenen Bildungseinrichtungen vor. In der
Broschüre werden die einzelnen Schulabschlüsse erläutert und die
Bildungseinrichtungen stellen sich mit ihren fachlichen Schwerpunkten,
Zugangsvoraussetzungen und Kontaktdaten vor. Übersichtlich
strukturiert und mit unterschiedlichen Suchwegen, bietet
das Heft eine Hilfestellung auf dem individuellen Weg zum Schulabschluss.
Die Broschüre ist erhältlich im BildungsPunkt, Kennedyplatz
5, 45127 Essen.
Die Inhalte können zusätzlich in einem persönlichen Beratungsgespräch
vertieft werden.
(Pressemitteilung der Stadt Essen)
Jeden zweiten Mittwoch im Monat von 14 bis 17 Uhr (ab dem 13.
März) wird das Ruhr-Kolleg nun auch im BildungsPunkt der Stadt Essen am Kennedyplatz 5 über die Möglichkeiten beraten, das Abitur nachzuholen. Die Voraussetzungen erfüllen alle Interessierten, die mindestens 18 Jahre alt, einen mittleren Schulabschluss haben und zwei Jahre Berufstätigkeit nachweisen können. Die Finazierung ist ebenfalls gesichert. Das Ruhr-Kolleg erhebt keinerlei Schulgeld und die Studierenden werden mit einem elternunabhängigen BAFöG gefördert, das nicht zurückgezahlt werden muss.
Infos auch unter www.ruhr-kolleg.de
(Nachtrag Silke Kreft)
Autor:Silke Kreft aus Essen-Nord |
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