Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Mülheim: Kontakt zu allen Familien
Stadt prüft auch Möglichkeit der Rückführung der Familien

Hier fand die Tat in dem Waldstückchen statt. | Foto: PR-Foto Köhring
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Noch am Montag wurde eine  Jugendamtsvertreterin bei einer der Familien der strafunmündigen Zwölfjährigen, die an der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in einem Wäldchen im Hasental beteiligt waren, an der Tür wieder abgewiesen. Inzwischen war das Jugendamt bei allen beteiligten Familien in der Wohnung, alle zeigen sich kooperativ.

An dem sexuellen Missbrauch waren zwei Zwölfjährige und drei vierzehnjährige Jugendliche, alle bulgarischer Herkunft, beteiligt. Einer der 14-Jährigen sitzt wegen Wiederholungsgefahr in U-Haft.

Jetzt werden von der Stadt alle Optionen geprüft, die man hinsichtlich der erschreckenden Tat ergreifen kann. Das sind sowohl Hilfs- und Beratungsangebote für die Familien, als auch eine mögliche Rückführung der Familien in das EU-Herkunftsland Bulgarien. Das ist nach EU-Gesetz in bestimmten Fällen möglich. "Es besteht für die Stadt die Verpflichtung, bei allen zugezogenen EU-Bürgern innerhalb von fünf Jahren zu prüfen, ob diese hier eine Arbeit haben oder erwiesenermaßen arbeitssuchend sind. Wer keine Arbeit hat und bei dem das Arbeitsamt bestätigt, dass er auch nicht arbeitssuchend ist, der kann in sein Herkunftsland zurückgeführt werden", erläutert Stadtsprecher Volker Wiebels. Das soll verhindern, dass EU-Bürger in ein anderes EU-Land ziehen und dort nur von Sozialleistungen leben.

Bei den betroffenen fünf bulgarischen Familien wurde dieses Prüfung bisher noch nicht eingeleitet, aber aus diesem traurigen Anlass nun vorgezogen. Bis das Ergebnis feststeht, werden aber einige Monate ins Land gehen. "Die Familien haben eine bestimmte Frist, entsprechende Belege vorzulegen. Diese werden anschließend geprüft. Sollten die Voraussetzungen für eine Rückführung erfüllt sein, dann haben die Betroffenen nochmal eine vierwöchige Einspruchsfrist", erklärt Wiebels.

Eine Herausnahme der Kinder aus den Familien ist aber in diesem Fall nicht möglich, weil die rechtlichen Voraussetzungen - akute Gefährdung des Kindeswohls - nicht gegeben sind, betont der Stadtsprecher.

Das bedeutet aber auch, dass die Jugendlichen nach den Ferien wieder die Schule besuchen müssen. In dieser Woche vor den Ferien hat die Bezirksregierung die Schulpflicht der mutmaßlichen Täter aufgehoben. "Wir werden uns in den Ferien mit den betroffenen Schulen zusammensetzen und beraten, wie es nach den Ferien weitergehen kann, wenn die Schulpflicht wieder greift", so Wiebels. 

Der 14-Jährige, der in U-Haft sitzt, war bereits im Vorfeld mindestens wegen zwei Vorfällen der sexuellen Belästigung auffällig geworden. Deshalb wurde er 2018 in das Programm  "Kurve kriegen" aufgenommen, um zu verhindern, dass er zum Intensivtäter wird. „Kurve Kriegen“ ist eine kriminalpräventive Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die kriminalitätsgefährdeten Kindern und Jugendlichen hilft, Wege aus der Kriminalität zu finden. Die NRW-Initiative hat zum Ziel, die Entwicklung besonders kriminalitätsgefährdeter Kinder und junger Jugendlicher zu „Intensivtätern“ frühestmöglich zu erkennen und  zu verhindern, um so die Anzahl der von ihnen begangenen Straftaten und damit auch die Anzahl ihrer Opfer auf „Null“ zu reduzieren beziehungsweise sehr deutlich zu verringern.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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