Neue Erkenntnisse bei der Ermittlung zur Gruppenvergewaltigung
Hat der Täter sein Opfer schon früher vergewaltigt?

Auf diesem abgelegenen Spielplatz in der Nähe des Eppinghofer Bruchs soll das Opfer den Vergewaltigern in die Hände gefallen sein. | Foto: PR-Fotografie Köhring/AK
  • Auf diesem abgelegenen Spielplatz in der Nähe des Eppinghofer Bruchs soll das Opfer den Vergewaltigern in die Hände gefallen sein.
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Wie der leitende Oberstaatsanwalt Duisburg am Dienstag, 6. August, bekannt gab, gibt es neue Erkenntnisse im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung durch fünf Kinder und Jugendliche am Freitag, 5. Juli, auf einem Spielplatz in der Nähe des Eppinghofer Bruchs.

Beim Haftprüfungstermin für den beschuldigten 14-Jährigen hat der Verteidiger den Haftprüfungsantrag zurückgenommen. Der Jugendliche verbleibt daher aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Mülheim vom 8. Juli in Untersuchungshaft.

Aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse ist die Anklage zudem erweitert worden. Dem Beschuldigten wird nunmehr zur Last gelegt, das Opfer der Tat vom 5. Juli zuvor in diesem Sommer schon einmal vergewaltigt zu haben. Die Ermittlungen dauern an.

Das gegen die beiden strafunmundigen Beschuldigten wegen des Verdachts der Vergewaltigung eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde inzwischen nach Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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