Gruppenvergewaltigung in Mülheim
Gericht verhängt Haftstrafen für Jugendliche

In der Nähe dieses Spielplatzes im Hasental ereignete sich die Tat, die bundesweit für Aufsehen sorgte. | Foto: PR-Foto Köhring
  • In der Nähe dieses Spielplatzes im Hasental ereignete sich die Tat, die bundesweit für Aufsehen sorgte.
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Im letzten Sommer am 5. Juli vergewaltigte eine Gruppe Jugendlicher im Alter von zwölf bis 14 Jahre eine 18-Jährige in einem Wäldchen nahe des Spielplatzes Hasental.Der mutmaßliche Haupttäter, zum Tatzeitpunkt gerade 14 Jahre alt, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nun verurteilte das Landgericht Duisburg den inzwischen 15-jährigen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, seine beiden mitangeklagten, inzwischen ebenfalls 15-jährigen Freunde zu Jugendstrafen von je eineinhalb Jahren.

Die beiden kürzeren Jugendstrafen hat das Gericht zur Bewährung ausgesetzt, dabei aber die beiden Angeklagten mit einem Dauerarrest von vier Wochen belegt. Der Hauptangeklagte bleibt weiter in Haft.

Zum Abschluss der Verhandlungen hat die Kammer folgenden Tatablauf festgestellt: Das 18-Jährige Opfer wurde am Abend des 5. Juli zu einem Treffpunkt bestellt. Dort traf die junge Frau auf einen ihr bekannten Zwölfjährigen sowie einen der Angeklagten. Mit diesem hatte sie vor der Tat – etwa zum Sommeranfang 2019 – eine kurze Beziehung geführt. Den Vorwurf aus der Anklageschrift, er habe sie bereits in diesem Zusammenhang zu sexuellen Handlungen gezwungen, hat die Geschädigte in der Hauptverhandlung nicht bestätigt.

Gericht rekonstruiert Tathergang

Sie begab sich anschließend freiwillig mit beiden zu einem nahe gelegenen Waldstück. Hierbei war der jungen Frau bewusst, dass es mit dem Angeklagten – ihrem Ex-Freund – und dem anwesenden 12-Jährigen zu sexuellen Handlungen kommen könnte, womit sie auch einverstanden war. In dem Waldstück kamen die beiden anderen Angeklagten und ein weiterer Zwölfjähriger hinzu. In der Folge kam es zwischen allen Angeklagten, einem der beiden Zwölfährigen sowie der jungen Frau zu sexuellen Handlungen. Im Verlauf dieses Geschehens kam es auch zu Gewaltanwendungen, unter ohrfeigten die Jungen das Opfer. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war sie mit weiteren sexuellen Handlungen nicht mehr einverstanden. Trotzdem zwangen sie die Angeklagten und einer der beiden 12-jährigen weiterhin zum  Geschlechtsverkehr.

Zugunsten der Angeklagten haben die Richter gewertet, dass sie bei der Tat noch sehr jung waren und erst an der Schwelle zur Strafmündigkeit standen. Zugunsten der beiden Angeklagten, die Bewährungsstrafen erhalten haben, hat das Gericht darüber hinaus berücksichtigt, dass diese bisher nicht vorbestraft sind. Die noch nicht strafmündigen Jugendlichen wurden seit dem Sommer engmaschig von Schulsozialarbeitern, Schulpsychologen und dem Jugendamt begleitet. Sie haben nach der Tat die Schule gewechselt.

Die Familien der Angeklagten stammen aus Bulgarien. Als die Eltern des Hauptangeklagten ausgewiesen werden sollten, legte der Vater zunächst einen gefälschten Arbeitsvertrag von einem Mülheimer Imbiss vor, die Mutter schließlich einen Vertrag als Reinigungskraft. Die Familie wohnt nicht mehr in Mülheim.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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