Ordnungsamt und Polizei kooperieren
Corona-Schutzverordnung gemeinsam kontrollieren

Foto: Archiv

Zu einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch trafen sich jetzt Vertreter der Städte Essen und Mülheim mit der Polizei im Essener Präsidium, um das Vorgehen zur Überwachung der Vorschriften und Einhaltung der Corona-Schutzverordnung festzulegen. Die jeweiligen Institutionen machten deutlich, dass sie gemeinsam und konsequent gegen Verstöße gegen die aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgehen werden.

Die Kommunen setzen auf Doppelstreifen mit Ordnungsamt und der Polizei, um in jedem Einzelfall die Zuständigkeiten beider Institutionen zu bündeln. Die originäre Zuständigkeit bleibt bei der Stadt, die Polizei unterstützt.

Darüber hinaus trifft die Polizei auch in den Fällen Maßnahmen, in denen sie im Rahmen der eigenen Einsatzbearbeitung Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung feststellt. Sie ist außerdem die zuständige Behörde, bei der Versammlungen angemeldet werden müssen. In enger Abstimmung mit den Kommunen wird jeder Einzelfall überprüft, unter welchen Auflagen die Durchführung genehmigt werden kann. Dazu zählen unter anderem Obergrenzen von Teilnehmern, Maskenpflicht oder Abstandsvorgaben.

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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