Bahnhof erneut Waffenverbotszone
Bundespolizei setzt Schwerpunktkontrollen fort
Nach den, vom 13. bis 20. Januar erfolgreich durchgeführten und kontrollierten Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen Essen und Mülheim an der Ruhr, beabsichtigt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin auch weiterhin regelmäßig Waffenverbotszonen dort einzurichten.
Vom 3.bis zum 7. März ist im Essener, Gelsenkirchener und Mülheimer Hauptbahnhof, das Mitführen sämtlicher Waffen, Hieb- und Stichwaffen und gefährlichen Gegenständen verboten.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden. Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnet die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte in den genannten Hauptbahnhöfen. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres registrierte die Bundespolizei in den jeweiligen Bahnhöfen eine hohe zweistellige Zahl an Fällen, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind.
Bewaffnete Auseinandersetzungen
Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser und mehr), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie Schraubenzieher und Ähnliches sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Die Hauptbahnhöfe Essen, Gelsenkirchen und Mülheim werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder, vor allem am Wochenende, zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Verstärkte Kontrollen
Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer der Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.Bundespolizei.de einzusehen.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
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