Bezirksregierung entscheidet im Mülheimer Vergewaltigungsfall
Beschuldigte wechseln Schule
Am 5. Juli haben zwei Vierzehnjährige sowie drei zwölfjährige Schüler aus bulgarischen Familien mutmaßlich eine 18-jährige Mülheimerin in der Nähe des Hasentals vergewaltigt, eine Tat, die bundesweit Aufsehen erregt hat. Bereits nach wenigen Tagen wurde einer der beiden 14-Jährigen in Untersuchungshaft genommen, in der er bis heute sitzt, die anderen vier in der letzten Woche vor den Ferien von der Schulpflicht entbunden. Während der Ferien wurde nun mit allen Beteiligten geklärt, wie der weitere Schulbesuch der Verdächtigen gestaltet werden kann.
Wie nun die Stadt bekannt gegeben hat, werden alle Beschuldigten nach den Ferien nicht mehr ihre bisherigen Schulen besuchen, es wurden den individuellen Bedürfnissen oder persönlichen, geänderten Umständen entsprechend andere schulische Lösungen gefunden. Ob die neuen Schulen in Mülheim sind, wurde nicht mitgeteilt. Der kommunale soziale Dienste sowie die regionale Schulberatungsstelle stehen hier beratend zur Seite.
Nachtrag von 15 Uhr
Eine Sprecherin der Bezirksregierung teilt mit:
"Einer der Schüler ist laut Auskunft der Stadt Mülheim mit seinen Eltern nach Bulgarien verzogen.
Für drei weitere Schüler wird zurzeit in Absprache mit den Eltern und Schulen nach Möglichkeiten für die Beschulung gesucht, die den individuellen Voraussetzungen entsprechen. Der Schulbesuch wird von Schulsozialarbeitern, Schulpsychologen und dem Jugendamt begleitet.
Weitere Einzelheiten zur Beschulung können wir aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte nicht mitteilen.
Ein Verdächtiger ist weiterhin in Untersuchungshaft. Über eine möglicherweise weitere Beschulung ist erst nach Abschluss des juristischen Verfahrens zu entscheiden."
Die Entscheidung darüber wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf getroffen. Hier hat man zunächst in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden geklärt, welche Vorwürfe gegen welchen Verdächtigen erhoben werden und welche Maßnahmen ergriffen werden können. Erst letzte Woche hatte die Bezirksregierung erklärt, dass man in Fällen, in denen Schüler einer Straftat verdächtigt werden, dass man immer ganz individuelle Lösungen suche, ein allgemeinverbindliches Vorgehen gebe es nicht.
Autor:Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.