"Ich stelle die Zahlung ein!": Anlieger kämpft für Halteverbot an Straßenreinigungs-Tagen
Anlieger Manfred Labudda ärgert sich: Wegen parkender Autos kann die Straßenreinigung in "seiner" Straße nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden. Er hat sich dafür stark gemacht, dass an den entsprechenden Tagen Halteverbote eingerichtet werden.
„Seit Jahren beobachte ich, dass die wöchentliche Straßenreinigung vor meinem Haus nahezu nie stattfindet!“, macht Labudda seinem Unmut Luft. Bedingt durch ein absolutes Halteverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite parkten ständig Fahrzeuge vor seinem Haus. Daher könne das Reinigungsfahrzeug den Bereich nicht erreichen.Labudda hatte eine Lösung für dieses Problem und unterbreitete der ENNI seine Anregung. Sein Vorschlag: Man könnte an den Reinigungstagen ein wechselseitiges oder zeitlich begrenztes Halteverbote einrichten. „In anderen Städten, wie etwa Duisburg, funktioniert das ja auch“, weiß Labudda. Würde dieser Missstand innerhalb einer Frist nicht behoben sein, würde er die Zahlung der Straßenreinigung einstellen, kündigte er in seinem Schreiben an die ENNI Stadt &Service an. „Ich zahle für Straßenreinigung, die nicht funktioniert,“ der Rentner missmutig. Aber ganz so einfach ist das nicht.
Gebührenermäßigung ist ausgeschlossen
Eine Gebührenermäßigung für Grundstückseigentümer, vor deren Grundstück regelmäßig Fahrzeuge parken, sei ausgeschlossen, wie entsprechende Gerichtsurteile besagen, heißt es in einem Antwortschreiben der ENNI. Zeitlich befristete Halteverbote einzuführen, dagegen habe sich der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Moers ausgesprochen. Das Aufstellen der Schilder sei kostenintensiv und fördere ein unerwünschtes Wachstum des Schilderwaldes. Labudda wollte sich damit nicht zufrieden geben und regte an, das einseitige, absolute Halteverbot auf der Trajanstraße aufzuheben, um den Parkdruck zu beseitigen. Aufgrund der geringen Straßenquerschnitts sei dies nicht möglich wurde ihm mittgeteilt.
Nach einem Ortstermin mit Vertretern der ENNI, der Stadt und der Feuerwehr lautete das Ergebnis der Überlegungen: Das Projekt „Halteverbote an Straßenreinungstagen“ müsste im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden. Und dies sei aufgrund der Fahrzeugdichte und dem Mangel an Stellplätzen nicht praktikabel. Stadt und ENNU argumentierten dahingehend, dass bereits im Herbst 2014 ein sechsmonatige Aktion in der Mattheck Hinweissschilderohne mit Halteverboten, der auf Freiwilligkeit setzte, nicht zielführend gewesen ist. Der Parkdruck am Seitenstreifen sei an diesen Tagen unverändert hoch und ein kurzzeitig positiver Effekt schnell verflogen. Zudem seien mehrere Schilder gestohlen worden.
Rechtlich gesehen stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar: Die Straßenreinigung umfasse lediglich den Anspruch auf Reinigung der Fahrbahnfläche. Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gelten Mängel bei der Reinigung durch parkende Autos als unerheblich. Erheblich seien bleibender Schmutz, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, was im vorliegenden Fall jedoch nicht vorläge. Zu guter letzt gibt es noch die sogenannte Zweidrittel-Regelung: Anwohner können die Reinigungspflicht von der ENNI auf die Anwohner übertragen lassen, sofern sich Zweidrittel der Grundstückseigentümer dafür aussprechen. Labudda zeigt sich nach längerem "Kampf" frustriert: „Ein Bürger hat keine Möglichkeit, einzugreifen.“
Autor:Marjana Križnik aus Düsseldorf |
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