Wenn Versicherungen nicht zahlen

Bei Sturmschäden muss normalerweise die Teilkaskoversicherung haften.
  • Bei Sturmschäden muss normalerweise die Teilkaskoversicherung haften.
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Sie parken Ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, vergessen aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzt sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regeln Sie die Sache vor Ort und melden den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Die lehnt es aber ab, den Schaden zu begleichen und begründet dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und anschließend noch mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. Dieser Fall ist tatsächlich so passiert.

Ein anderer Fall betrifft eine Katzenhalterin, deren Tier in einer längerfristig angemieteten Ferienwohnung Schaden verursacht hatte. Wie üblich war die Haftpflichtversicherung nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen wegen Schäden an Einrichtungsgegenständen in Wohnräumen nicht zur Zahlung bereit. Anders verhielt es sich im Hinblick auf das Inventar einer Ferienwohnung. Der Versicherer war der Ansicht, dass durch die längerfristige Anmietung nicht mehr von einer Ferienwohnung im Sinne der Bedingungen ausgegangen werden konnte und lehnte eine Leistung zunächst ab.

Ab zum Ombudsmann

Beide Fälle landeten übrigens schließlich beim Versicherungs-Ombudsmann, der dann zu Gunsten der Versicherten entschied und für die entsprechende Zahlung der Versicherungen sorgte. 17.700 Beschwerden wurden 2012 von Verbrauchern eingereicht, die meisten zum Thema Leben/Rente.
Bei derartigen Fällen darf sich übrigens jeder Versicherungskunde mit einer Beschwerde an den Ombudsmann wenden. Er deckt mit Ausnahme der privaten Kranken- und Pflegeversicherung den gesamten Versicherungsbereich ab. Der Ombudsmann ist montags bis freitags von 8.30 bis 17 Uhr unter Tel. 0800/3696000 erreichbar. Mehr Informationen gibt es auch auf www.versicherungsombudsmann.de.

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Auch die Verbraucherzentrale in Moers berät bei Rückfragen zum Thema Versicherung. „Am häufigsten nachgefragt werden Reiserücktrittskosten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen“, sagt Leiterin Gisela Daniels. Bei einer umfassenden Prüfung verweist die Verbraucherzentrale allerdings auf ihre Kollegen in Duisburg, die mit spezialisierten Juristen zusammenarbeiten. „Wenn die Probleme auftauchen, können sich die Verbraucher aber auch gern zuerst an uns wenden“, so Gisela Daniels. Die Rufnummer lautet Tel. 02841/22201.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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