Wenn der Arbeitgeber sich im Krankenstand meldet
Wenn Mitarbeitende länger als sechs Wochen ununterbrochen oder am Stück arbeitsunfähig sind, hat der Arbeitgeber ihnen ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Wie das BEM im Einzelnen auszusehen hat, gibt § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX bewusst nicht vor. Viele Mitarbeitende mit chronischen Erkrankungen oder Menschen mit Behinderung sind zunächst irritiert oder verängstigt, wenn der Arbeitgeber sich in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit mit einem Gesprächsangebot meldet. Das spürt auch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®), bei der sich regelmäßig Ratsuchende mit diesem Anliegen melden. Dann geht es in erster Linie um eine Erläuterung des BEM und Überlegungen, welche Möglichkeiten der Unterstützung es für den betroffenen Mitarbeitenden und seinen Arbeitgeber gibt.
Somit können erste Fragen zu diesem Thema auch im Rahmen der Beratung durch die EUTB® erörtert werden. Die Beratung der EUTB® umfasst Fragen zur Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur sozialen Teilhabe und zur Sicherung des Lebensunterhaltes und vielen mehr. Dabei übernimmt die EUTB® eine Art Lotsenfunktion, um Ratsuchenden so schnell wie möglich an die entsprechenden Leistungsträger oder andere weiteführende Beratungsstellen zu verweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) unter Tel: 02841 90 00 31 oder -32 oder unter info@teilhabeberatung-kreis-wesel.de
www.teilhabeberatung-kreis-wesel.de
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