Maskenpflicht im Freien in der Innenstadt gekippt
Stadt Moers setzt Eilantrag durch

Dieses Urteil könnte maßgebend sein für andere Kommunen in ganz NRW: Per Eilantrag hatte die Stadt Moers gefordert, die Maskenpflicht im Freien in der Innenstadt auszusetzen. | Foto: PR-Foto Köhring
  • Dieses Urteil könnte maßgebend sein für andere Kommunen in ganz NRW: Per Eilantrag hatte die Stadt Moers gefordert, die Maskenpflicht im Freien in der Innenstadt auszusetzen.
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Dieses Urteil könnte maßgebend sein für andere Kommunen in ganz NRW: Per Eilantrag hatte die Stadt Moers gefordert, die Maskenpflicht im Freien in der Innenstadt auszusetzen - zumindest für die Zeit des Lockdowns, wenn erwartungsgemäß deutlich weniger Personen dort unterwegs sind. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Aachen nun stattgegeben.

In einem zweiten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Münster zudem verfügt, dass auch im unmittelbaren Umfeld des Einzelhandels sowie auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatz eine Maske nicht zwingend erforderlich ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit andere Kommunen folgen. Offiziell gültig ist das Urteil nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Moers.

Weiterhin getragen werden müssen medizinische OP- oder FFP2-Masken auf Wochenmärkten sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkte, Busse, Bahnen, Arztpraxen, Kirchen, Moscheen und Rathäusern.

Autor:

Lisa Peltzer aus Oberhausen

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