Sicher durch den Herbst - Wie nachgerüstete Nebelscheinwerfer die Sicht retten
Herbstzeit - Nebelzeit: Nebelscheinwerfer leuchten den Fahrbahnrand besser aus und helfen so durch die dickste Suppe. Weil sie im Gegensatz zu den Nebelschlussleuchten nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, ist nicht jedes Auto per se damit ausgestattet. Die Zusatzscheinwerfer lassen sich jedoch in der Regel nachrüsten.
„Am besten in die Fahrzeugfront und die Elektrik passen jene Scheinwerfer, die der Hersteller in andere Versionen des Autos oder gegen Aufpreis einbaut“, erklärt Eberhard Lang vom TÜV Süd. Für einige Modelle verkaufen renommierte Anbieter auch maßgeschneiderte Scheinwerfer und Einbausätze. Daneben gibt es eine ganze Reihe mehr oder weniger universeller Lösungen. Und sehr angesagt sind Nebelscheinwerfer in LED-Technik.
Gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten
Oftmals ist im Stoßfänger bereits eine Stelle für die Montage vorgesehen und nur mit einer Abdeckung verschlossen. Manchmal lässt sich der bereits markierte Ausschnitt auch leicht ausschneiden. Wenn wirklich nichts vorgesehen ist, sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Nebelscheinwerfer dürfen nicht tiefer als 25 Zentimeter über der Straße montiert sein und nicht höher als die Scheinwerfer des Abblendlichts. Die maximale Anbauhöhe liegt bei 80 Zentimeter. „Achtung! Der Abstand vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses darf nicht mehr als 40 Zentimeter betragen“, sagt Lang.
Kein Problem ist der Anschluss ans Bordnetz, wenn der Autohersteller auch hier bereits Vorkehrungen getroffen hat. Für Autos ohne jegliche Vorrüstung gibt es universelle Kabelsätze.
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Einschalten erlaubt
In modernen Autos wird vieles über Datenbusse gesteuert und überwacht. Die Software muss in diesen Fällen erfahren, dass Nebelscheinwerfer nachgerüstet wurden. In der Regel ist das in der Werkstatt problemlos möglich. Nebelscheinwerfer darf man in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall „die Sicht erheblich behindern“. Das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern ist bei entsprechenden Sichtverhältnissen erlaubt, doch zumeist nicht sinnvoll. Der TÜV Süd rät, Nebelscheinwerfer bei dicker Suppe zusammen mit dem Abblendlicht einzusetzen. Dicke Suppe: Hier helfen Nebelscheinwerfer für bessere Sichtverhältnisse.
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.