kreis Wesel: Weitere Personengruppen können Impftermine buchen
Regelung gilt ab 6. Mai

Kreis Wesel: Gemäß Impferlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales können ab heute, 6. Mai, weitere Personengruppen über das Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) einen Impftermin buchen. | Foto: Archiv
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Gemäß Impferlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales können ab heute, 06. Mai, weitere Personengruppen über das Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) einen Impftermin buchen.

Dies betrifft folgende Gruppen:

- Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen
- Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
- Beschäftigte im Lebensmittelhandel und in Drogeriemärkten (Personal mit unmittelbarem Kundenkontakt)
- Beschäftigte an weiterführenden Schulen (neben Lehrkräften auch weitere Beschäftigte, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen tätig sind)
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
- Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
- Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren (Hinweis: Personen, die hierzu bereits einen Antrag bis zum 05. Mai bei der Kreisverwaltung Wesel gestellt haben, erhalten einen Impftermin über das Terminvergabesystem des Kreises Wesel und müssen keinen Termin über die KVNo buchen.)

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Terminvergabe von der verfügbaren Impfstoffmenge abhängig ist. Daher kann es bei einem so großen Personenkreis eine Weile dauern, bis alle Berechtigten auch tatsächlich ein Impfangebot erhalten.

Die Terminvergabe für die genannten Personengruppen läuft ausschließlich über das Terminvergabesystem der KVNo (telefonisch unter 0800 116117 01 oder online unter www.116117.de)

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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