Absage gilt bis zum 24. April
Industrie- und Handelskammern sagen Prüfungen ab
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben sämtliche Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgesagt.
Darauf haben sich die IHK-Gremien am Freitagmittag verständigt. Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Die Absage gilt vorerst bis zum 24. April. Wann die Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen. Die Industrie- und Handelskammern stehen dazu mit den zuständigen Behörden im engen Austausch. Sie werden die neuen Termine bekannt geben, sobald sich die Risikoeinschätzung rund um das Coronavirus wieder verbessert hat.
Um welche Prüfungen handelt es sich konkret?
Betroffen sind die aktuell laufenden Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 in allen Ausbildungsberufen.
Alle Weiterbildungsprüfungen, Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungsverfahren, die im Zeitraum vom 16. März bis einschließlich 24. April stattfinden sollten, werden ebenfalls abgesagt. Dies betrifft auch die AdA-Prüfung.
„Die jeweilige Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Aktuell können wir leider noch nicht sagen, wann das der Fall sein wird. Wir werden im Einklang mit den für die Pandemie-Bekämpfung zuständigen Behörden neue Termine festsetzen, sobald sich die Risikoeinschätzung wieder verbessert hat. Nach unserer vorsichtigen Prognose wird das frühestens Ende April der Fall sein können“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger.
Genauere Details können aktuell weder die Niederrheinische IHK, noch der DIHK oder die Aufgabenerstellungseinrichtung (AkA, DIHK-Bildungs-GmbH, PAL, ZFA, ZPA) mitteilen. Sobald neue Informationen vorliegen, finden Azubis und Betriebe sie unter www.dihk.de oder unter www.ihk-niederrhein.de.
Autor:Lokalkompass Moers aus Moers |
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